Die Wohngebäudeversicherung der Allianz schützt im Tarif Basis das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude samt Nebengebäuden, Garagen und Carports. Auch fest eingebaute Bestandteile wie Einbauküchen, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen sowie Gebäudezubehör und die Baustoffe während der Rohbauphase gehören zum Versicherungsschutz.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete Gebäude. Dazu zählen auch die Gebäudebestandteile und das Gebäudezubehör.
Im Einzelnen sind versichert:
Gebäude: Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Haus und alle angegebenen Nebengebäude.
- Beispiel: Wohn- und Bauwagen sowie Wohnboote (Floating Homes) sind keine Gebäude.
Garagen und Carports: Ihnen gehörende Garagen und Carports auf und außerhalb des versicherten Grundstücks.
Gebäudebestandteile: Alle in das Haus eingefügten Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.
- Beispiel: Türen, Einbauküchen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Bei fest verbundenen Einbauküchen und Einbauschränken leisten wir unabhängig davon, ob sie rechtlich als Gebäudebestandteil anzusehen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht Ersatz aus Ihrer Hausratversicherung beanspruchen können.
Gebäudezubehör: Folgendes Gebäudezubehör ist versichert:
- Gebäudezubehör, das zu Wohnzwecken genutzt wird.
- Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient.
Das Zubehör muss sich im Gebäude befinden oder am Gebäude außen angebracht sein.
- Beispiel: Antennen, Markisen und Leitern.
Baustoffe während Rohbauphase:
Während der Rohbauphase gilt: Neben dem Gebäude sind auch die zur Errichtung notwendigen und auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe versichert. Dies gilt nur während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes.
Was bedeutet das konkret?
Vereinfacht gesagt: Versichert ist nicht nur das eigentliche Wohnhaus, sondern alles, was fest damit verbunden ist oder dazugehört – etwa Nebengebäude, Garagen und Carports, fest eingebaute Ausstattung sowie Zubehör für Wohnen und Instandhaltung. Auch beim Neubau sind die auf dem Grundstück lagernden Baustoffe während der Bauphase abgesichert. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Garagen und Carports mitversichert?
Ja. Versichert sind Ihnen gehörende Garagen und Carports auf und außerhalb des versicherten Grundstücks.
Ist eine Einbauküche über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?
Bei fest verbundenen Einbauküchen und Einbauschränken wird unabhängig davon geleistet, ob sie rechtlich als Gebäudebestandteil anzusehen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht Ersatz aus Ihrer Hausratversicherung beanspruchen können.
Sind Solaranlagen und Wallboxen versichert?
Ja. Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen zählen zu den versicherten Gebäudebestandteilen.
Gelten Wohnwagen oder Wohnboote als versichertes Gebäude?
Nein. Wohn- und Bauwagen sowie Wohnboote (Floating Homes) sind keine Gebäude.
Sind Baustoffe beim Neubau versichert?
Ja. Neben dem Gebäude sind die zur Errichtung notwendigen und auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe versichert – jedoch nur während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes.