In der Wohngebäudeversicherung Basis der Allianz läuft Ihr Vertrag für die im Versicherungsschein festgelegte Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr. Wer zum Ablauf kündigen möchte, muss dies in Textform mit einer Frist von drei Monaten tun – hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft zunächst für die vereinbarte Zeit. Danach verlängert er sich von selbst jeweils um ein weiteres Jahr, sofern niemand kündigt. Möchten Sie den Vertrag beenden, senden Sie rechtzeitig – spätestens drei Monate vor dem Ablauf – eine schriftliche Nachricht, zum Beispiel per E-Mail oder Brief.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.