Im Tarif Smart der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich versicherbarer Gefahren und Schäden:
In Ihrer Wohngebäudeversicherung können Sie die nachfolgend genannten Gefahren versichern. Die Wohngebäudeversicherung bezahlt, wenn versicherte Sachen durch eine versicherte Gefahr zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen. Bitte beachten Sie: Versichert sind nur diejenigen Gefahren, für die Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. Gegen welche Gefahren Sie sich versichert haben, steht in Ihrem Versicherungsschein.
Ist für einen Schaden auch eine nicht versicherte Gefahr ursächlich, gilt: Wir ersetzen Ihren Schaden, soweit eine von Ihnen versicherte Gefahr den Schaden verursacht hat. Soweit der eingetretene Schaden auf die nicht versicherte Gefahr zurückzuführen ist, leisten wir für diesen Anteil nicht.
Beispiel: Sie haben Brand versichert, nicht jedoch Leitungswasser. Ein Leitungswasserschaden im Badezimmer beschädigt das Haus und verursacht einen Kurzschluss. Der daraus entstehende Brand beschädigt weitere Teile des Hauses. Sie erhalten den Brandschaden ersetzt, nicht jedoch den Leitungswasserschaden.
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannung infolge Gewitter
Gefahren und SchädenWas ist das genau?
BrandBrand ist ein Feuer. Beispiel: Ihr Haus wird durch einen Brand beschädigt. Versichert sind auch Feuernutzwärmeschäden. Dies sind Schäden an versicherten Sachen, die durch Nutzfeuer oder Nutzwärme entstehen. Beispiel: Im Kamin entzünden sich Rußablagerungen und der Kamin wird beschädigt.
Explosion, Implosion und Verpuffung
Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen. Beispiel: Ausströmendes Gas entzündet sich und explodiert.
Implosion ist der plötzliche Zusammenfall eines Hohlkörpers durch Unterdruck.
SengschädenÖrtlich begrenzter Schaden durch Hitzeeinwirkungen oder Glut (Seng- und Schmorschaden). Beispiel: Eine Silvesterrakete verursacht an der Dämmung einen Sengschaden.
Rauch- und RußschädenRauch und Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig in Ihrem Gebäude austritt. Beispiel: Rauch tritt aus der Heizungsanlage aus, weil diese defekt ist.
BlitzschlagUnmittelbarer Übergang eines Blitzes auf Sachen. Beispiel: Ein einschlagender Blitz zerstört einen Teil Ihres Daches.
Kurzschluss und Überspannung bei Gewitter
Infolge eines Gewitters auftretende Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen. Beispiel: An der Satellitenanlage Ihres Hauses tritt bei einem Gewitter ein Überspannungsschaden auf.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Leitungswasserschäden
Gefahren und SchädenWas ist das genau?
Wasserschaden (Leitungswasser)
Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist, aus:
• Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Schläuchen und Einrichtungen
Beispiel: Wasser- und Heizungsrohre, Zisterne, Waschmaschinenschlauch, Warmwasserspeicher, überlaufende Badewanne, undichte Fugen in der Dusche
• innenliegenden Regenfallrohren
• Heizungs- oder Klimaanlagen
• Aquarien, Wasserbetten und mit Wasser betriebenen Dekorationsgegenständen Beispiel: Zimmerbrunnen
Versichert sind auch:
• Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen
• Wasserdampf
Ausgenommen davon sind Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Rohrbruch- und Frostschäden
Gefahren und SchädenWas ist das genau?
Rohre im Gebäude
Bruch- und Frostschäden an allen innerhalb von Gebäuden befindlichen Rohren (auch flexible Rohre). Beispiel: Aufgrund eines plötzlichen, nicht vorhersehbaren Temperatursturzes platzt ein Rohr im Haus.
Sanitäre Einrichtungen, Heizungen, Anlagen im Gebäude
Bruch- und Frostschäden im Gebäude an:
• Sanitären Einrichtungen sowie deren Anschlussschläuchen Beispiel: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen
• Heizungs- oder Klimaanlagen Beispiel: Heizkörper, Boiler
• Lösch- oder Berieselungsanlagen
• Regenwassernutzungsanlagen
Unsere Leistung für Bruchschäden ohne Frost ist auf maximal 500 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Rohre außerhalb des Gebäudes
Bruch- und Frostschäden an folgenden Rohren außerhalb und unterhalb des Gebäudes:
• Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung
• Rohre der Heizungs- und Klimaanlagen
• Rohre der Gasversorgung
Rohre, die sich außerhalb Ihres Grundstücks befinden, sind nicht versichert, wenn ein anderer für diese verantwortlich ist. Beispiel: Rohre der Gemeinde sind nicht versichert.
Bei undichten Dichtungen und fehlenden Rohrverbindungen liegt kein Rohrbruch vor. Unsere Leistung für Bruch- und Frostschäden an Ableitungsrohren ist auf maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall begrenzt.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
- Sturm und Hagel
Gefahren und SchädenWas ist das genau?
SturmWir gehen von Sturm aus, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
• Der Wetterdienst stellt mindestens Windstärke 7 (ab 50 km/h) am Versicherungsort fest.
• Sie können nachweisen, dass in Ihrer Nachbarschaft durch Sturm Schäden an intakten Gebäuden oder Bäumen aufgetreten sind.
• Sie können nachweisen, dass wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes der Schaden nur durch Sturm entstanden sein kann.
Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
• durch unmittelbare Einwirkung des Sturms auf versicherte Sachen
• dadurch, dass der Sturm Gegenstände auf versicherte Sachen wirft
Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
HagelHagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern.
Versichert sind Schäden, die auf folgende Weise entstehen:
• durch unmittelbare Einwirkung des Hagels auf versicherte Sachen
• dadurch, dass Sturm oder Hagel Gegenstände auf versicherte Sachen werfen
Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Tipp: Manchmal können Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturgefahren vermieden oder verringert werden. Was Sie tun können und welche Vorteile dies bringen kann, erfahren Sie auf www.allianz.de.
- Extremwetterschutz (weitere Naturgefahren/Elementargefahren)
Über die oben genannten Gefahren hinaus sind auch folgende Fälle versichert:
Gefahren und SchädenWas ist das genau?
Überschwemmung
Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens durch folgende Ereignisse:
• Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
• Witterungsniederschläge
• Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von Binnengewässern
Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche gedrungen ist, sind keine versicherte Überschwemmung.
Bitte beachten Sie bei Überschwemmungen die Wartezeit nach Ziffer 2.4.2.
RückstauRückstau liegt vor, wenn Wasser durch folgende Ereignisse aus den Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt:
• Ausuferung von oberirdischen Binnengewässern
• Witterungsniederschläge
ErdbebenNaturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Beispiel: Nach einem Erdbeben zeigen sich an Ihrem Haus Risse in der Fassade.
ErdfallNaturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Beispiel: Unter Ihrem Haus senkt sich plötzlich die Erde und Ihr Haus wird beschädigt.
ErdrutschNaturbedingtes Abgleiten oder Abrutschen von Gestein oder Erde. Beispiel: Hinter Ihrem Haus rutscht plötzlich eine Böschung ab und Geröll beschädigt Ihr Haus.
SchneedruckWirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Beispiel: Das Vordach stürzt aufgrund des Schneedrucks zusammen.
Versichert sind auch Schäden durch in Bewegung geratene und von Dächern herabstürzende Schnee- oder Eismassen (Dachlawinen).
LawinenSchnee- oder Eismassen, die an einem Berghang niedergehen.
VulkanausbruchPlötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste. Diese ist verbunden mit Lavaergüssen, Ascheeruptionen oder dem Ausströmen von sonstigen Materialien und Gasen.
Bitte beachten Sie: Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Tipp: Manchmal können Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, dass Schäden durch Naturgefahren vermieden oder verringert werden. Was Sie tun können und welche Vorteile dies bringen kann, erfahren Sie auf www.allianz.de.
- Zusätzlich versicherte Sachschäden
Gefahren und SchädenWas ist das genau?
Anprall von Straßen-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen durch den Anprall von Straßen-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung. Beispiel: Ein Pkw schleudert gegen Ihr Gebäude. Eine Drohne stürzt auf Ihr Gebäude oder ein Zug entgleist und beschädigt Ihr Gebäude.
Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, besteht Versicherungsschutz.
Nicht versichert sind Rangier- oder Parkschäden durch Bewohner:innen und Besucher:innen Ihres Gebäudes.
Mutwillige Beschädigungen und Gebäudeschäden nach Einbruch
Mutwillige Beschädigungen durch unbefugte Dritte an versicherten Sachen. Als unbefugte Dritte gelten Personen, die sich ohne Ihre Erlaubnis auf dem Versicherungsgrundstück aufhalten oder auf dieses einwirken. Beispiel: Graffitischäden, ungeladene Besucher zerschlagen Fenster, Beschädigung einer Wärmepumpe
Voraussetzung ist, dass eine Beschädigung oder Zerstörung der Sachsubstanz eingetreten ist. Ausnahme: Die Kosten für die Beseitigung von Schmierereien (Graffiti) ersetzen wir auch ohne Sachsubstanzschaden.
Nicht versichert sind:
• Kosten für die Beseitigung von Schäden und Graffiti, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren
• Vermögensschäden durch Wertminderungen der versicherten Sachen
Versichert sind auch Gebäudeschäden nach einem Einbruch oder versuchten Einbruch. Beispiel: Einbrecher zerschlägt Fenster, um in das Gebäude zu gelangen.
Bitte beachten Sie die Verpflichtung zur polizeilichen Meldung nach Ziffer 5.2.
Gebäudeschäden nach Fehlarmalarm
Gebäudeschäden, wenn Feuerwehr oder Polizei aufgrund eines Fehlalarms von Rauch-, Gas- oder Hitzemeldern sowie Einbruchmeldeanlagen Ihr Gebäude aufbricht.
Diebstahl von versicherten Sachen im Freien
Schäden durch Diebstahl von versicherten Sachen, die außen am versicherten Gebäude angebracht waren oder sich auf dem Versicherungsgrundstück befanden.
Schäden durch wildlebende Tiere
Beschädigungen an versicherten Sachen durch wildlebende Tiere, nicht jedoch Insekten, Spinnen und Mikroorganismen. Beispiel: Ein Specht beschädigt die Fassade.
Nicht darunter fallen bloße Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit. Beispiel: Geruchsbelästigung; Kosten für die Vertreibung von Tieren
Meteoriten und Weltraumschrott
Beschädigungen oder Zerstörungen durch:
• Einschlag eines Meteoriten
• Anprall oder Absturz von Weltraumschrott
Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen, besteht Versicherungsschutz.
ÜberschalldruckwellenSchäden an versicherten Sachen durch Überschalldruckwellen.
Innere UnruhenSchäden durch innere Unruhen. Diese liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben.
Bitte beachten Sie:
Wir leisten für diese zusätzlich versicherten Sachschäden maximal 5.000 Euro je Versicherungsfall. Zusätzlich gelten auch die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherbare Gefahren und Schäden / Wohngebäudeversicherung Smart
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