Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung im Tarif Smart ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis, wenn eine versicherte Sache zerstört wird oder abhandenkommt. Erstattet wird der Preis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand, wobei Restwerte angerechnet werden.
Für andere versicherte Sachen, die zerstört werden oder abhandenkommen, gelten die folgenden Bestimmungen:
- Wenn andere versicherte Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, ersetzen wir den Wiederbeschaffungspreis.
- Gleiches gilt, wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis übersteigen.
Wiederbeschaffungspreis:
Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Restwerte werden angerechnet.
Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein versicherter Gegenstand komplett zerstört oder verschwunden, erhalten Sie den Betrag, den ein gleichwertiger, neuwertiger Ersatz kosten würde. Wäre eine Reparatur teurer als eine Neubeschaffung, wird ebenfalls der Wiederbeschaffungspreis herangezogen. Ein eventuell noch vorhandener Restwert – etwa von ausgebauten Rohren – wird von der Erstattung abgezogen.
Häufige Fragen
Was wird ersetzt, wenn eine versicherte Sache zerstört wurde oder abhandengekommen ist?
In diesem Fall wird der Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
Was gilt, wenn eine Reparatur teurer ist als eine Neubeschaffung?
Wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis übersteigen, wird ebenfalls der Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
Was versteht man unter dem Wiederbeschaffungspreis?
Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Werden Restwerte berücksichtigt?
Ja, Restwerte werden angerechnet. Ein Beispiel ist der Restwert ausgebauter Rohre.