Bei der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz wird die Entschädigung fällig, sobald Zahlungspflicht und Leistungshöhe abschließend feststehen. Sie erfahren, wann eine Abschlagszahlung möglich ist, wann der über den Zeitwert hinausgehende Teil ausgezahlt wird und in welchen Fällen die Zahlung aufgeschoben werden kann.
Im Tarif Smart der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. Verzögern sich jedoch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt haben.
Wir können unsere Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihre Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Das Gleiche gilt, wenn eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgt ist. Beispiel: Ihr Kreditinstitut
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt erst, wenn feststeht, dass und in welcher Höhe gezahlt wird. Schon vorher lässt sich ein Teilbetrag als Abschlag anfordern. Den Betrag, der über den Zeitwert hinausgeht, gibt es erst, wenn Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt und nachgewiesen haben. In bestimmten Situationen darf die Zahlung vorübergehend zurückgehalten werden.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Kann ich vor der endgültigen Feststellung schon Geld erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. Bei Verzögerungen durch Ihr Verschulden verlängert sich diese Monatsfrist entsprechend.
Wann wird der Teil über den Zeitwert hinaus ausgezahlt?
Dieser Teil wird fällig, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt haben.
In welchen Fällen kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihre Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls läuft. Das Gleiche gilt, wenn eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers, zum Beispiel Ihres Kreditinstituts, nicht erfolgt ist.