In der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz wird der Beitrag bestehender Verträge einmal jährlich neu kalkuliert. Sie erfahren, wie die Höhe der Anpassung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt wird, ab wann eine Änderung wirkt und welches Kündigungsrecht Ihnen bei einer Beitragserhöhung zusteht.
Wie wird die Höhe der Beitragsanpassung ermittelt?
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Für die Neukalkulation ermitteln wir Veränderungen unserer Schadenaufwendungen. Beitragsveränderungen aufgrund der Baukostenentwicklung (Ziffer 7.1) werden ausschließlich dort berücksichtigt und bei der Neukalkulation nicht erneut berücksichtigt.
Für die Neukalkulation wird neben der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt. Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Ihnen gewährte Nachlässe dürfen bei der Neukalkulation nicht verändert werden.
Für die Neukalkulation werden Wohngebäudeversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst.
Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
Ab wann wirkt sich die Anpassung aus?
Wir können die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt.
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, sind wir verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, können wir den Beitrag erhöhen.
Welche Rechte haben Sie nach Mitteilung der Anpassung?
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Wir werden Sie in der Mitteilung auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Die Monatsfrist für Ihre Kündigung beginnt zu laufen, wenn Ihnen die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.
Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz prüft in der Wohngebäudeversicherung Smart einmal pro Jahr, ob der Beitrag Ihres bestehenden Vertrags noch zur Schadenentwicklung passt. Fällt die Rechnung günstiger aus, sinkt Ihr Beitrag; fällt sie ungünstiger aus, kann der Beitrag steigen. Bei einer Erhöhung werden Sie vorab informiert und können den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Änderungen durch die Baukostenentwicklung sind hiervon getrennt.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag neu kalkuliert?
Die Beiträge bestehender Verträge werden einmal im Kalenderjahr überprüft (Neukalkulation).
Kann der Beitrag durch die Neukalkulation auch sinken?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist die Allianz verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Kündigungsrecht?
Ja. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. In der Mitteilung wird auf das Kündigungsrecht hingewiesen.
Bis wann muss mich die Mitteilung über die Beitragserhöhung erreichen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Kann ich wegen einer höheren Versicherungssteuer kündigen?
Nein. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich kein Kündigungsrecht.