In der Wohngebäudeversicherung der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur dann erstattet, wenn Sie diese tatsächlich gezahlt haben. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält sie nicht zurück – und das gilt ebenso bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
Erstattung der Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
- Dies gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
Was bedeutet das konkret?
Die Mehrwertsteuer wird Ihnen nur erstattet, wenn Sie sie im Zuge des Schadens auch wirklich bezahlt haben. Können Sie die Vorsteuer geltend machen – etwa als Unternehmer –, entfällt die Erstattung. Das betrifft neben der eigentlichen Schadenzahlung ebenso die versicherten Kosten und den Mietausfall.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer immer ersetzt?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur dann ersetzt, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
Was gilt bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug?
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Gilt die Regelung auch für versicherte Kosten und Mietausfall?
Ja. Die Regelung gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.