In der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz wird die Entschädigung fällig, sobald Zahlungspflicht und Leistungshöhe feststehen. Bereits einen Monat nach der Schadenmeldung ist eine Abschlagszahlung möglich. Erfahren Sie, welche Fristen gelten, wann der über den Zeitwert hinausgehende Teil ausgezahlt wird und wann die Zahlung aufgeschoben werden kann.
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. Verzögern sich jedoch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt haben.
Wir können unsere Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihre Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Das Gleiche gilt, wenn eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgt ist. Beispiel: Ihr Kreditinstitut
Was bedeutet das konkret?
Sie erhalten Ihre Entschädigung, sobald feststeht, dass gezahlt wird und in welcher Höhe. Solange die abschließende Prüfung noch läuft, können Sie schon vorab eine Teilzahlung verlangen – nämlich den Betrag, der voraussichtlich mindestens fällig wird. Den Anteil, der über den reinen Zeitwert hinausgeht, gibt es erst, wenn Sie belegen, dass Reparatur oder Neuanschaffung wirklich erfolgen. In bestimmten Fällen darf die Zahlung vorübergehend zurückgestellt werden, etwa bei einem laufenden Verfahren.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Kann ich vor der endgültigen Feststellung eine Abschlagszahlung erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Was passiert, wenn ich die Erhebungen verzögere?
Verzögern sich die Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
Wann wird der Teil über dem Zeitwert ausgezahlt?
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt haben.
Wann kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihre Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls läuft. Das Gleiche gilt, wenn eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers – zum Beispiel Ihres Kreditinstituts – nicht erfolgt ist.