Verkaufen Sie ein über die Wohngebäudeversicherung Basis der Allianz abgesichertes Gebäude, tritt der Erwerber automatisch in den bestehenden Vertrag ein. Erfahren Sie, wer für den Beitrag haftet, welche Kündigungsrechte gelten und warum die unverzügliche Anzeige der Veräußerung in Textform so wichtig ist.
Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang:
Veräußern Sie die versicherte Sache, tritt der Erwerber bzw. die Erwerberin an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber bzw. die Erwerberin Ihre Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer:in aus dem Versicherungsverhältnis.
Sie und der Erwerber bzw. die Erwerberin haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
Wir müssen den Eintritt des Erwerbers bzw. der Erwerberin in den Versicherungsvertrag erst gegen uns gelten lassen, wenn er bzw. sie hiervon Kenntnis erlangt.
Kündigungsrechte:
- Wir sind berechtigt, dem Erwerber bzw. der Erwerberin das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird.
- Der Erwerber bzw. die Erwerberin ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Bei fehlender Kenntnis des Erwerbers bzw. der Erwerberin vom Bestehen der Versicherung beginnt diese Frist erst mit Kenntniserlangung zu laufen.
Im Falle der Kündigung durch uns oder dem Erwerber bzw. der Erwerberin haften Sie allein für die Zahlung des Beitrags.
Form der Kündigung:
Eine Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Das gilt sowohl für eine Kündigung durch den Erwerber bzw. der Erwerberin als auch durch uns.
Pflicht zur Anzeige der Veräußerung:
Die Veräußerung müssen Sie oder der Erwerber bzw. die Erwerberin uns unverzüglich in Textform anzeigen.
Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht verpflichtet, im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Wir weisen nach, dass wir den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber bzw. der Erwerberin nicht geschlossen hätten.
In folgenden Fällen bleiben wir aber verpflichtet zu leisten:
- Wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihr versichertes Gebäude verkaufen, läuft die Versicherung nicht einfach aus, sondern geht auf den neuen Eigentümer über. Ab dem Grundbucheintrag übernimmt dieser Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Sowohl der neue Eigentümer als auch die Allianz können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen kündigen. Wichtig ist, dass der Verkauf dem Versicherer unverzüglich in Textform gemeldet wird – sonst kann im Schadenfall der Versicherungsschutz gefährdet sein.
Häufige Fragen
Was passiert mit meiner Wohngebäudeversicherung, wenn ich das Gebäude verkaufe?
Der Erwerber bzw. die Erwerberin tritt an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, bei Immobilien zum Datum des Grundbucheintrags.
Wer haftet nach dem Verkauf für den Beitrag?
Sie und der Erwerber bzw. die Erwerberin haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
Welche Kündigungsrechte bestehen nach der Veräußerung?
Die Allianz kann dem Erwerber innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Jede Kündigung bedarf der Textform.
Muss ich den Verkauf melden und was passiert bei Versäumnis?
Ja, die Veräußerung müssen Sie oder der Erwerber unverzüglich in Textform anzeigen. Unterbleibt die Anzeige, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige hätte zugehen müssen, und der Versicherer nachweist, dass er den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.