Nach einem Schaden in der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz gelten klare Pflichten: Schaden abwenden oder mindern, Weisungen befolgen, den Versicherer unverzüglich informieren, Auskünfte erteilen, die Schadenstelle sichern und vorsätzliche Taten Dritter der Polizei melden. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert Kündigung und den ganzen oder teilweisen Verlust der Leistung.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
- Dabei müssen Sie unsere Weisungen, soweit diese für Sie zumutbar sind, befolgen. Ferner müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
- Wenn mehrere Versicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt sind und diese unterschiedliche Weisungen erteilen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens erstatten wir?
Aufwendungen, die Ihnen zur Abwendung oder Minderung des Schadens entstehen, erstatten wir Ihnen. Wenn diese erfolglos bleiben, erstatten wir die Aufwendungen unter einer der folgenden Voraussetzungen:
- Sie durften die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten.
- Sie haben die Aufwendungen gemäß unseren Weisungen gemacht.
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, erstatten wir nicht.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
- Gestatten Sie uns Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht.
- Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und bringen Sie die angeforderten Belege bei.
- Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Die beschädigten Teile sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren.
Wann müssen Sie Ihren Schaden der Polizei melden?
Sie müssen den Eintritt eines Schadens, der durch unbefugte Dritte vorsätzlich verursacht wurde, unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, sollten Sie zunächst versuchen, ihn zu begrenzen, und – wo möglich – die Hinweise des Versicherers berücksichtigen. Melden Sie den Fall rasch, halten Sie Belege bereit und verändern Sie die Schadenstelle möglichst nicht, bis sie freigegeben ist. Sinnvolle Kosten zur Schadenbegrenzung können erstattet werden. Bei mutwilligen Taten Dritter gehört auch die Anzeige bei der Polizei dazu. Werden diese Pflichten missachtet, kann das Folgen für Kündigung und Leistung haben. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was muss ich unmittelbar nach einem Schaden tun?
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen und zumutbare Weisungen des Versicherers befolgen. Wenn die Umstände es gestatten, müssen Sie Weisungen einholen.
Werden meine Kosten zur Schadenminderung erstattet?
Ja, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens werden erstattet. Bleiben sie erfolglos, erfolgt eine Erstattung, wenn Sie die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten durften oder sie gemäß den Weisungen des Versicherers gemacht haben. Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, werden nicht erstattet.
Darf ich die Schadenstelle sofort aufräumen?
Die Schadenstelle ist unverändert zu lassen, bis sie durch den Versicherer freigegeben wird. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Die beschädigten Teile sind bis zu einer Besichtigung aufzubewahren.
Wann muss ich die Polizei einschalten?
Einen Schaden, der durch unbefugte Dritte vorsätzlich verursacht wurde, müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Welche Folgen hat es, wenn ich meine Pflichten verletze?
Bei Verletzung einer der genannten Sicherheitsvorschriften gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Wohngebäudeversicherung Smart, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025