Bei der Wohngebäudeversicherung der Allianz im Tarif Premium erhalten Sie für zerstörte oder abhandengekommene andere versicherte Sachen den Wiederbeschaffungspreis – den Preis für Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand. Erfahren Sie, wann dies auch bei zu teurer Reparatur gilt und wie Restwerte angerechnet werden.
Ersatz bei zerstörten oder abhandengekommenen anderen versicherten Sachen:
- Wenn andere versicherte Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, ersetzen wir den Wiederbeschaffungspreis.
- Gleiches gilt, wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis übersteigen.
Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Restwerte werden angerechnet. Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre.
Was bedeutet das konkret?
Kann eine versicherte Sache nicht mehr genutzt werden, weil sie zerstört ist oder verloren ging, erhalten Sie den Betrag, den eine gleichwertige, neuwertige Sache kosten würde. Das gilt auch, wenn eine Reparatur teurer wäre als eine Neubeschaffung. Ist noch ein Restwert vorhanden, wird dieser vom Betrag abgezogen.
Häufige Fragen
Was wird ersetzt, wenn eine versicherte Sache zerstört ist oder abhandenkommt?
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis, also der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Was gilt, wenn eine Reparatur möglich, aber teuer wäre?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, wird ebenfalls der Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
Werden Restwerte berücksichtigt?
Ja, Restwerte werden angerechnet. Ein Beispiel ist der Restwert ausgebauter Rohre.
Was bedeutet Wiederbeschaffungspreis?
Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.