Für den Tarif Premium der Wohngebäudeversicherung der Allianz gilt deutsches Recht. Ergänzend ist geregelt, welches Gericht zuständig ist, wenn ein Schaden im Ausland eintritt oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Für Ihren Vertrag ist das deutsche Recht maßgeblich. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich ist geregelt, wo Klagen erhoben werden können, wenn ein Schaden im Ausland eintritt oder wenn Sie Ihren Wohnsitz in bestimmte Staaten außerhalb Europas verlegen. So ist von vornherein klar, welches Gericht im Streitfall zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend dazu wurden weitere Vereinbarungen getroffen.
Wo kann ich klagen, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins Ausland verlege?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.