In der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz wird die Entschädigung fällig, sobald Zahlungspflicht und Leistungshöhe abschließend feststehen. Erfahren Sie, wann eine Abschlagszahlung möglich ist, wann der Neuwertanteil ausgezahlt wird und in welchen Fällen die Zahlung aufgeschoben werden kann.
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Abschlagszahlung:
Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. Verzögern sich jedoch unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist entsprechend.
Fälligkeit des Neuwertanteils:
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt haben.
Aufschub der Zahlung:
Wir können unsere Zahlung aufschieben, solange:
- Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder Ihre Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.
Das Gleiche gilt, wenn eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgt ist. Beispiel: Ihr Kreditinstitut.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung erfolgt, sobald geklärt ist, ob und in welcher Höhe gezahlt wird. Schon vorher lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen ein voraussichtlicher Mindestbetrag als Vorschuss verlangen. Den Teil der Leistung, der über den Zeitwert hinausgeht, gibt es erst, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nachweislich gesichert ist. In einzelnen Fällen darf die Zahlung vorübergehend zurückgehalten werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Kann ich vor der endgültigen Feststellung schon Geld erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Was passiert, wenn sich die Prüfung durch mich verzögert?
Verzögern sich die Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die Monatsfrist für die Abschlagszahlung entsprechend.
Wann wird der Neuwertanteil ausgezahlt?
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem Sie nachgewiesen haben, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt ist.
Wann kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Die Zahlung kann aufgeschoben werden, solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen oder ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren aus Anlass des Versicherungsfalls läuft. Das Gleiche gilt, wenn eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers, zum Beispiel Ihres Kreditinstituts, nicht erfolgt ist.