In der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn Sie diese im Schadenfall tatsächlich gezahlt haben. Bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug entfällt die Erstattung – das gilt ebenso für versicherte Kosten und den Mietausfall.
Bestimmungen zur Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
- Dies gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
Was bedeutet das konkret?
Die Erstattung der Mehrwertsteuer setzt voraus, dass Sie diese im Schadenfall auch wirklich bezahlt haben. Wer die Mehrwertsteuer über den Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen kann, erhält sie im Rahmen der Versicherung nicht zusätzlich erstattet. Diese Regel greift ebenso, wenn versicherte Kosten oder ein Mietausfall berechnet werden.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer immer erstattet?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann ersetzt, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
Was gilt bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug?
Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, wird die Mehrwertsteuer nicht ersetzt.
Gilt die Regelung auch für Kosten und Mietausfall?
Ja, die Regelung gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.