Bei der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz entscheidet die korrekte Angabe von Wohn- und Nutzfläche sowie der Bauausgestaltung über die Höhe der Entschädigung im Schadenfall. Weicht die tatsächliche Fläche erheblich ab oder ist das Gebäude anders gebaut als beschrieben, kann die Leistung gekürzt werden. Hier erfahren Sie, wie die Wohnfläche ermittelt wird und was bei höher- oder geringwertigerer Bauweise gilt.
Abweichende Wohnfläche
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die tatsächliche Wohnfläche Ihrer Gebäude erheblich größer als im Versicherungsschein beschrieben, gilt:
Wir kürzen unsere Entschädigung im Verhältnis der im Versicherungsschein angegebenen Wohnfläche zur tatsächlichen Fläche.
Für die Bestimmung der Wohnfläche gilt folgende Regelung:
- Die anzugebende Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich der Hobbyräume.
- Nicht zu berücksichtigen sind:
- Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen
- Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind
- Wenn Ihnen ein Kauf-, Mietvertrag oder Bauunterlagen vorliegen, denen die Wohnfläche zu entnehmen ist, können Sie diese angeben.
Ausnahme: Sie wissen oder hätten erkennen können, dass diese Angaben nicht korrekt sind.
Für Nebengebäude gilt: Es ist die Wohn- und Nutzfläche anzugeben.
Sollte Ihr Gebäude teilweise gewerblich genutzt sein, gilt: Die Nutzfläche ist als Wohnfläche mit anzugeben.
Höherwertigere Gestaltung
Ist Ihr Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausgestaltung hochwertiger beschaffen als im Versicherungsschein beschrieben, gilt:
Dies kann zu einer Kürzung der Entschädigung führen.
Grundlage für die Entschädigung ist dann die im Versicherungsschein beschriebene Bauausgestaltung. Wir ersetzen in diesem Fall nur die dafür ortsüblichen Wiederherstellungskosten beziehungsweise die notwendigen Reparaturkosten.
Geringwertigere Gestaltung
Ist Ihr Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausgestaltung geringwertiger beschaffen als im Versicherungsvertrag beschrieben, gilt:
Wir sind nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Für den vollen Schutz sollte die im Vertrag angegebene Wohnfläche zur tatsächlichen Fläche Ihres Gebäudes passen. Weicht die tatsächliche Fläche erheblich nach oben ab oder ist Ihr Gebäude anders ausgestaltet als beschrieben, kann sich das auf die Höhe der Entschädigung auswirken. Es lohnt sich daher, die Angaben im Versicherungsschein aktuell und korrekt zu halten.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn meine Wohnfläche größer ist als angegeben?
Ist die tatsächliche Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich größer als im Versicherungsschein beschrieben, wird die Entschädigung im Verhältnis der angegebenen zur tatsächlichen Fläche gekürzt.
Welche Flächen zählen zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich der Hobbyräume. Nicht berücksichtigt werden Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller-, Speicher- und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.
Wie gebe ich die Fläche bei Nebengebäuden oder gewerblicher Nutzung an?
Für Nebengebäude ist die Wohn- und Nutzfläche anzugeben. Wird das Gebäude teilweise gewerblich genutzt, ist die Nutzfläche als Wohnfläche mit anzugeben.
Was gilt, wenn mein Gebäude hochwertiger gebaut ist als im Versicherungsschein beschrieben?
Eine höherwertigere Bauausgestaltung kann zu einer Kürzung der Entschädigung führen. Grundlage ist dann die im Versicherungsschein beschriebene Bauausgestaltung; ersetzt werden nur die dafür ortsüblichen Wiederherstellungskosten beziehungsweise die notwendigen Reparaturkosten.
Was gilt bei einer geringwertigeren Bauausgestaltung?
Ist das Gebäude geringwertiger beschaffen als im Vertrag beschrieben, besteht keine Verpflichtung, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.