Bei der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt, sobald der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Erfahren Sie, welche Folgen eine nicht rechtzeitige Zahlung nach § 37 VVG haben kann und warum die pünktliche erste Zahlung entscheidend für einen lückenlosen Schutz ist.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Folgen bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen, ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Wohngebäudeversicherung setzt erst dann ein, wenn Sie Ihren ersten Beitrag pünktlich überweisen. Zahlen Sie diesen ersten Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer im Rahmen der gesetzlichen Regelung vom Vertrag zurücktreten oder muss für einen eingetretenen Schaden nicht leisten. Eine pünktliche erste Zahlung ist somit die Voraussetzung für einen lückenlosen Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn der fällige, erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Welcher Beitrag ist für den Beginn des Schutzes entscheidend?
Entscheidend ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die Regelung?
Die Regelung beruht auf den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).