Bei der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz werden versicherte Kosten ersetzt, sofern sie nachweislich angefallen sind. Maßgeblich sind dabei die vereinbarten Entschädigungsgrenzen sowie die geltenden Anrechnungsregelungen – entscheidend für die genaue Höhe der Erstattung im Schadenfall.
Für die Berechnung der Entschädigung bei Kosten gelten folgende Bestimmungen:
- Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.
- Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
- Die Anrechnungsregelungen in Ziffer 4.6 gelten hier entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen versicherte Kosten tatsächlich entstanden sind und Sie dies belegen können, übernimmt die Versicherung diese. Dabei gelten die vereinbarten Höchstgrenzen, und es werden die dafür vorgesehenen Anrechnungsregeln angewendet. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann werden versicherte Kosten ersetzt?
Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.
Werden Kosten in unbegrenzter Höhe erstattet?
Nein, bei der Berechnung werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Welche Regelungen gelten für die Anrechnung?
Für die Anrechnung gelten die Regelungen in Ziffer 4.6 entsprechend.
Muss ich die entstandenen Kosten nachweisen?
Ja, versicherte Kosten werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.