In der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz läuft der Vertrag für die im Versicherungsschein genannte Dauer und verlängert sich bei mindestens einem Jahr Laufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Wer kündigen möchte, muss die Frist von drei Monaten vor Ablauf sowie die Textform beachten – etwa per E-Mail oder Brief mit erkennbarem Absender.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt zunächst für die im Versicherungsschein festgelegte Zeit. Läuft er über mindestens ein Jahr, verlängert er sich von selbst um jeweils ein weiteres Jahr, solange niemand kündigt. Möchten Sie das nicht, müssen Sie rechtzeitig – spätestens drei Monate vor dem Ablauf – schriftlich kündigen, etwa per E-Mail oder Brief, aus dem klar hervorgeht, wer die Kündigung ausspricht.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Bis wann muss meine Kündigung eingehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen. Läuft der Vertrag zum Beispiel am 01.01.2021 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wer kann den Vertrag zum Ablauf kündigen?
Sowohl Sie als auch wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025