Werden in der Wohngebäudeversicherung der Allianz im Tarif Komfort andere versicherte Sachen zerstört oder kommen sie abhanden, wird der Wiederbeschaffungspreis ersetzt – der Preis gleichartiger Sachen im neuwertigen Zustand. Restwerte, etwa von ausgebauten Rohren, werden dabei angerechnet.
Ersatz bei Zerstörung oder Abhandenkommen anderer versicherter Sachen:
- Wenn andere versicherte Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, ersetzen wir den Wiederbeschaffungspreis.
- Gleiches gilt, wenn eine Reparatur zwar möglich wäre, die Kosten jedoch den Wiederbeschaffungspreis übersteigen.
Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Restwerte werden angerechnet. Beispiel: Restwert ausgebauter Rohre.
Was bedeutet das konkret?
Kann eine versicherte Sache nicht mehr repariert werden oder ist sie verschwunden, erhalten Sie den Preis für eine gleichwertige, neue Sache. Auch wenn eine Reparatur teurer wäre als die Neubeschaffung, wird der Wiederbeschaffungspreis herangezogen. Hat die beschädigte Sache noch einen Restwert, wird dieser gegengerechnet.
Häufige Fragen
Was wird ersetzt, wenn eine versicherte Sache zerstört wird oder abhandenkommt?
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungspreis, also der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Was gilt, wenn eine Reparatur teurer wäre als eine Neubeschaffung?
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungspreis, wird ebenfalls der Wiederbeschaffungspreis ersetzt.
Was ist der Wiederbeschaffungspreis?
Der Wiederbeschaffungspreis ist der Preis von Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand.
Werden Restwerte berücksichtigt?
Ja, Restwerte werden angerechnet. Ein Beispiel ist der Restwert ausgebauter Rohre.