In der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz werden versicherte Kosten ersetzt, sobald sie nachweislich angefallen sind – wie dabei die vereinbarten Entschädigungsgrenzen und die geltenden Anrechnungsregelungen die Höhe der Erstattung bestimmen, erfährst du hier verständlich erklärt.
Berechnung der Entschädigung bei Kosten:
- Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.
- Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
- Die Anrechnungsregelungen in Ziffer 4.6 gelten hier entsprechend.
Was bedeutet das konkret?
Kosten werden nur dann übernommen, wenn du nachweisen kannst, dass sie tatsächlich entstanden sind. Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich nach den vereinbarten Höchstgrenzen. Zusätzlich können bestimmte Beträge angerechnet werden – die dafür maßgeblichen Regelungen gelten hier sinngemäß.
Häufige Fragen
Wann werden versicherte Kosten ersetzt?
Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung?
Ja, bei der Berechnung werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Welche Anrechnungsregelungen gelten?
Es gelten die Anrechnungsregelungen aus Ziffer 4.6 entsprechend.
Muss ich die angefallenen Kosten nachweisen?
Ja, eine Erstattung erfolgt, wenn die versicherten Kosten nachweislich angefallen sind.