Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung Komfort können Sie nach einem Versicherungsfall vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Erfahren Sie, wie das Verfahren abläuft, wie es sich auf weitere Feststellungen ausdehnen lässt und wer die Kosten bei einem Schaden bis oder über 25.000 Euro trägt.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Kostentragung nach festgestellter Schadenhöhe:
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
- Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
- Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden Uneinigkeit über die Schadenhöhe besteht, können Sie und die Allianz ein neutrales Sachverständigenverfahren nutzen, um diese festzustellen. Auf Wunsch lässt sich das Verfahren auf weitere Punkte des Versicherungsfalls ausweiten. Wie die Kosten aufgeteilt werden, hängt davon ab, ob der festgestellte Schaden bis 25.000 Euro oder darüber liegt – bei höheren Beträgen übernimmt der Versicherer einen größeren Anteil.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren vereinbaren?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auf weitere Punkte ausgeweitet werden?
Ja. Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Teilen Sie uns dies jederzeit mit, dann übersenden wir Ihnen die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wie werden die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro aufgeteilt?
Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann. 10 % dieser Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.