In der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz werden versicherte Kosten ersetzt, sobald sie nachweislich angefallen sind. Wie hoch die Erstattung ausfällt, hängt von den vereinbarten Entschädigungsgrenzen und den geltenden Anrechnungsregelungen ab – hier erfahren Sie, wie die Berechnung im Detail funktioniert.
In der Wohngebäudeversicherung der Allianz sind im Tarif Smart die folgenden Regelungen zur Berechnung der Entschädigung bei Kosten anzuwenden:
- Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 ersetzen wir, wenn sie nachweislich angefallen sind.
- Dabei berücksichtigen wir die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
- Die Anrechnungsregelungen in Ziffer 4.6 gelten hier entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Kosten, die zu den versicherten Positionen zählen, werden erstattet, wenn tatsächlich belegbar ist, dass sie entstanden sind. Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich nach den vereinbarten Obergrenzen und den geltenden Anrechnungsregeln.
Häufige Fragen
Wann werden versicherte Kosten ersetzt?
Versicherte Kosten gemäß Ziffer 2.3 werden ersetzt, wenn sie nachweislich angefallen sind.
Wird die Erstattung begrenzt?
Ja, bei der Berechnung werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
Welche Anrechnungsregelungen gelten?
Die Anrechnungsregelungen in Ziffer 4.6 gelten hier entsprechend.
Muss der Anfall der Kosten belegt werden?
Ja, die Kosten müssen nachweislich angefallen sein, damit sie ersetzt werden.