Nach einem Schaden können Sie bei der Allianz Wohngebäudeversicherung Smart ein Sachverständigenverfahren vereinbaren, um die Schadenhöhe fachkundig feststellen zu lassen. Wer welche Kosten trägt, hängt von der festgestellten Schadenhöhe ab und ist klar geregelt – mit unterschiedlichen Regelungen bis und über 25.000 Euro.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
Bis 25.000 Euro:
- Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen.
- Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Über 25.000 Euro:
- Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann.
- 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden Unklarheit über die Schadenhöhe besteht, können Sie und der Versicherer sich darauf einigen, die Höhe des Schadens durch Sachverständige feststellen zu lassen. Auf Wunsch lässt sich das Verfahren auch auf weitere Fragen zum Versicherungsfall ausweiten. Wer welche Kosten dieses Verfahrens übernimmt, richtet sich danach, wie hoch der festgestellte Schaden ausfällt.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren vereinbaren?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auf weitere Punkte ausgedehnt werden?
Ja. Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Teilen Sie uns dies jederzeit mit, dann übersenden wir Ihnen die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro?
Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann. Die verbleibenden 10 % dieser Kosten sind von Ihnen zu entrichten.
Wonach richtet sich die Kostentragung?
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025