In der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz gelten vor Eintritt eines Versicherungsfalls klare Sicherheitsvorschriften: wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen müssen intakt bleiben, nicht genutzte Gebäude sind zu kontrollieren und in der kalten Jahreszeit ausreichend zu beheizen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, die Sie beachten müssen:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall
Was müssen Sie genau beachten?
Welche Sicherheitsvorschriften müssen Sie beachten?
- Versicherte Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen, sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer sind Sie gehalten, Ihr Gebäude in gutem Zustand zu halten und typische Gefahrenquellen im Blick zu behalten. Dazu zählt, wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Teile intakt zu halten, leerstehende Bereiche regelmäßig zu kontrollieren und in der kalten Jahreszeit für ausreichende Beheizung oder – falls das nicht geht – für entleerte Leitungen zu sorgen. Halten Sie diese Vorschriften nicht ein, kann das Folgen für den Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Sicherheitsvorschriften muss ich vor dem Versicherungsfall beachten?
Versicherte Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen, sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten, und Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren und die wasserführenden Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was gilt in der kalten Jahreszeit?
In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Was passiert, wenn ich eine Sicherheitsvorschrift verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3, dass der Versicherer berechtigt ist zu kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei sein kann.
Was muss ich mit nicht genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen tun?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.