Für den Tarif Smart der Wohngebäudeversicherung der Allianz gilt deutsches Recht – ergänzt um klare Regelungen zum zuständigen Gericht. Erfahren Sie, welches Gericht bei Schadenereignissen im Ausland zuständig ist und was bei einem Wohnsitzwechsel in Staaten außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz gilt.
Deutsches Recht:
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht:
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag richtet sich nach deutschem Recht. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zusätzlich gibt es zwei Sonderfälle: Passiert ein versicherter Schaden im Ausland und lag Ihr Wohnsitz oder Sitz bei Vertragsabschluss in Deutschland, sind für Klagen deutsche Gerichte zuständig. Ziehen Sie in ein Land außerhalb der EU, Islands, Norwegens oder der Schweiz, ist für beide Seiten das Gericht am Geschäftssitz des Versicherers zuständig.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welches Gericht ist grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend wurden für bestimmte Fälle besondere Regelungen vereinbart.
Wo kann ich klagen, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich ins Ausland ziehe?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch der Versicherer Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für den Geschäftssitz des Versicherers zuständig ist.