Die Wohngebäudeversicherung der Allianz im Tarif Komfort schützt das im Versicherungsschein bezeichnete Gebäude samt Gebäudebestandteilen und Gebäudezubehör. Mitversichert sind unter anderem Garagen und Carports, fest eingebaute Küchen, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen sowie bestimmte Sachen im Garten wie Zäune, Terrassen und Schwimmbäder bis maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Wohngebäudeversicherung schützt das in Ihrem Versicherungsschein bezeichnete Gebäude. Dazu zählen auch die Gebäudebestandteile und das Gebäudezubehör.
Im Einzelnen sind versichert:
Gebäude
Ihr im Versicherungsschein bezeichnetes Haus und alle angegebenen Nebengebäude.
Beispiel: Wohn- und Bauwagen sowie Wohnboote (Floating Homes) sind keine Gebäude.
Garagen und Carports
Ihnen gehörende Garagen und Carports auf und außerhalb des versicherten Grundstücks.
Gebäudebestandteile
Alle in das Haus eingefügten Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben.
Beispiel: Türen, Einbauküchen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Bei fest verbundenen Einbauküchen und Einbauschränken leisten wir unabhängig davon, ob sie rechtlich als Gebäudebestandteil anzusehen sind. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie nicht Ersatz aus Ihrer Hausratversicherung beanspruchen können.
Gebäudezubehör
Folgendes Gebäudezubehör ist versichert:
- Gebäudezubehör, das zu Wohnzwecken genutzt wird.
- Gebäudezubehör, das der Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient.
Das Zubehör muss sich im Gebäude befinden oder am Gebäude außen angebracht sein.
Beispiel: Antennen, Markisen und Leitern.
Sachen im Garten
Folgende Sachen außerhalb des Gebäudes sind versichert:
- Weitere bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind.
Beispiel: Zäune, Mauern, Müllbehälterboxen, Überdachungen, Terrassen, Zisternen, Schwimmbäder und Hundehütten, Kläranlagen, Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen, andere Anlagen zur nachhaltigen Energieerzeugung.
Ausgenommen sind Stützwände, die das Abrutschen von Erdreich verhindern.
Hinweis: Der Versicherungsschutz von auf dem Grundstück verlaufenden Rohren ist in Ziffer 2.2.3 geregelt. - Bäume, Sträucher und Kletterpflanzen auf dem versicherten Grundstück.
Für Bäume, Sträucher und Kletterpflanzen ersetzen wir ausschließlich Kosten für das Entfernen von Bäumen und die Wiederbepflanzung von Gärten nach Ziffer 2.3.1.
Wir leisten für Sachen im Garten maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.
Baustoffe während Rohbauphase
Während der Rohbauphase gilt: Neben dem Gebäude sind auch die zur Errichtung notwendigen und auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe versichert. Dies gilt nur während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes.
Was bedeutet das konkret?
Mitversichert ist nicht nur das eigentliche Wohngebäude, sondern auch vieles, was fest damit verbunden ist oder dazugehört: Garagen und Carports, fest eingebaute Küchen und Möbel, Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen. Auch bestimmte Anlagen und Bauten im Garten sowie Baustoffe während der Rohbauphase sind erfasst. Für Sachen im Garten gibt es dabei eine eigene Höchstgrenze. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe – maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Sind Garagen und Carports mitversichert?
Ja. Versichert sind Ihnen gehörende Garagen und Carports auf und außerhalb des versicherten Grundstücks.
Sind Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen versichert?
Ja. Als Gebäudebestandteile sind unter anderem Solaranlagen, Wärmepumpen und Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für Sachen im Garten?
Für Sachen im Garten leisten wir maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall.
Sind Baustoffe während des Rohbaus versichert?
Ja. Neben dem Gebäude sind auch die zur Errichtung notwendigen und auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe versichert – jedoch nur während der Rohbauzeit bis zur bezugsfertigen Herstellung des Gebäudes.
Gilt eine Einbauküche als versichert?
Bei fest verbundenen Einbauküchen und Einbauschränken wird unabhängig davon geleistet, ob sie rechtlich als Gebäudebestandteil anzusehen sind. Voraussetzung ist, dass Sie nicht Ersatz aus Ihrer Hausratversicherung beanspruchen können.