Nach einem Schaden in der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz müssen Sie den Schaden abwenden und mindern, Weisungen befolgen, den Versicherer unverzüglich informieren, Auskünfte und Belege beibringen und die Schadenstelle unverändert lassen. Bei vorsätzlichen Taten Dritter ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei nötig – wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung oder den Verlust des Leistungsanspruchs.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
- Dabei müssen Sie unsere Weisungen, soweit diese für Sie zumutbar sind, befolgen. Ferner müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
- Wenn mehrere Versicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt sind und diese unterschiedliche Weisungen erteilen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens erstatten wir?
Aufwendungen, die Ihnen zur Abwendung oder Minderung des Schadens entstehen, erstatten wir Ihnen. Wenn diese erfolglos bleiben, erstatten wir die Aufwendungen unter einer der folgenden Voraussetzungen:
- Sie durften die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten.
- Sie haben die Aufwendungen gemäß unseren Weisungen gemacht.
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, erstatten wir nicht.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
- Gestatten Sie uns Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht.
- Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und bringen Sie die angeforderten Belege bei.
- Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Die beschädigten Teile sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren.
Wann müssen Sie Ihren Schaden der Polizei melden?
Sie müssen den Eintritt eines Schadens, der durch unbefugte Dritte vorsätzlich verursacht wurde, unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, sollten Sie schnell handeln: den Schaden so gut wie möglich begrenzen, den Versicherer sofort informieren und dessen zumutbare Anweisungen befolgen. Belege sind aufzubewahren und Auskünfte zu erteilen. Die Schadenstelle bleibt möglichst unverändert, bis der Versicherer sie freigibt – nötige Veränderungen sollten Sie dokumentieren, etwa mit Fotos. Bei vorsätzlichen Taten Dritter ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erforderlich. Werden diese Pflichten missachtet, kann das den Versicherungsschutz gefährden.
Häufige Fragen
Was muss ich unmittelbar nach einem Schaden tun?
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen, den Versicherer unverzüglich über den Schadenfall informieren und dessen zumutbare Weisungen befolgen.
Werden meine Kosten zur Schadensminderung erstattet?
Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens werden erstattet. Bleiben sie erfolglos, werden sie erstattet, wenn Sie sie den Umständen nach für geboten halten durften oder wenn sie gemäß den Weisungen des Versicherers erfolgten. Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter werden nicht erstattet.
Darf ich die Schadenstelle nach dem Schaden verändern?
Die Schadenstelle ist unverändert zu lassen, bis sie durch den Versicherer freigegeben wird. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos, und beschädigte Teile sind bis zu einer Besichtigung aufzubewahren.
Wann muss ich einen Schaden der Polizei melden?
Einen Schaden, der durch unbefugte Dritte vorsätzlich verursacht wurde, müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Welche Folgen hat es, wenn ich meine Pflichten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025