Verkaufen Sie Ihr in der Wohngebäudeversicherung der Allianz versichertes Gebäude, tritt der Erwerber zum Zeitpunkt des Grundbucheintrags in alle Rechte und Pflichten ein. Erfahren Sie, welche Kündigungsrechte für Käufer und Versicherer gelten, wie beide Seiten für den Beitrag als Gesamtschuldner haften und warum Sie die Veräußerung unverzüglich in Textform anzeigen müssen.
Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang:
Veräußern Sie die versicherte Sache, tritt der Erwerber bzw. die Erwerberin an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber bzw. die Erwerberin Ihre Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer:in aus dem Versicherungsverhältnis.
Sie und der Erwerber bzw. die Erwerberin haften für den Beitrag als Gesamtschuldner. Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt.
Wir müssen den Eintritt des Erwerbers bzw. der Erwerberin in den Versicherungsvertrag erst gegen uns gelten lassen, wenn er bzw. sie hiervon Kenntnis erlangt.
Kündigungsrechte:
- Wir sind berechtigt, dem Erwerber bzw. der Erwerberin das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird.
- Der Erwerber bzw. die Erwerberin ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird. Bei fehlender Kenntnis des Erwerbers bzw. der Erwerberin vom Bestehen der Versicherung beginnt diese Frist erst mit Kenntniserlangung zu laufen.
Im Falle der Kündigung durch uns oder dem Erwerber bzw. der Erwerberin haften Sie allein für die Zahlung des Beitrags.
Form der Kündigung:
Eine Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Das gilt sowohl für eine Kündigung durch den Erwerber bzw. der Erwerberin als auch durch uns.
Pflicht zur Anzeige der Veräußerung:
Die Veräußerung müssen Sie oder der Erwerber bzw. die Erwerberin uns unverzüglich in Textform anzeigen.
Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht verpflichtet, im Versicherungsfall zu leisten. Dies gilt nur, wenn die beiden folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Wir weisen nach, dass wir den bestehenden Vertrag mit dem Erwerber bzw. der Erwerberin nicht geschlossen hätten.
In folgenden Fällen bleiben wir aber verpflichtet zu leisten:
- Wenn uns die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen.
- Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
- Wie und wann passen wir den Beitrag an?
Was bedeutet das konkret?
Verkaufen Sie Ihr versichertes Gebäude, läuft die Wohngebäudeversicherung nicht einfach aus: Der neue Eigentümer übernimmt den bestehenden Vertrag mit allen Rechten und Pflichten – bei Immobilien ab dem Eintrag ins Grundbuch. Sowohl der Käufer als auch der Versicherer können den Vertrag innerhalb bestimmter Fristen in Textform kündigen. Wichtig ist, den Verkauf schnell und in Textform zu melden, damit der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht gefährdet wird.
Häufige Fragen
Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung, wenn ich mein Haus verkaufe?
Der Erwerber bzw. die Erwerberin tritt an Ihre Stelle in den Versicherungsvertrag ein. Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, bei Immobilien zum Datum des Grundbucheintrags. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber Ihre Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer:in.
Wer muss den Verkauf der Versicherung melden und in welcher Form?
Die Veräußerung müssen Sie oder der Erwerber bzw. die Erwerberin uns unverzüglich in Textform anzeigen.
Welche Kündigungsrechte bestehen nach dem Verkauf?
Wir können dem Erwerber unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Veräußerung ausgeübt wird. Der Erwerber kann mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; dieses Recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird.
Wer haftet für den Beitrag nach dem Eigentumsübergang?
Sie und der Erwerber bzw. die Erwerberin haften für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der Eigentumsübergang erfolgt, als Gesamtschuldner. Im Falle einer Kündigung durch uns oder den Erwerber haften Sie allein für die Zahlung des Beitrags.
Was passiert im Schadenfall, wenn die Veräußerung nicht angezeigt wurde?
Ist die Anzeige unterblieben, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eingetreten ist, zu dem uns die Anzeige hätte zugehen müssen, und wir nachweisen, dass wir den Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätten. Verpflichtet bleiben wir, wenn uns die Veräußerung rechtzeitig bekannt war oder wenn zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls unsere Kündigungsfrist abgelaufen war und wir nicht gekündigt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025