In der Wohngebäudeversicherung Smart der Allianz lassen sich neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren übernehmen – ganz ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und was passiert, wenn Sie zustimmen, ablehnen oder gar nicht reagieren.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter "Was ist versichert?" im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen. Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Allianz ihre Versicherungsbedingungen überarbeitet, können Sie die neuen Bedingungen in einem einfachen Verfahren übernehmen, ohne dass Ihr Versicherungsschutz unterbrochen wird. Das Angebot erhalten Sie schriftlich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist, und Sie entscheiden selbst, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gelten die neuen Bedingungen automatisch als angenommen. Für Ihren Beitrag gilt diese Regelung ausdrücklich nicht.
Häufige Fragen
Wann darf mir die Allianz neue Versicherungsbedingungen anbieten?
Nur wenn die neuen Bedingungen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren als bisher und wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden.
Wie und wann erhalte ich das Umstellungsangebot?
Das Angebot erhalten Sie mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung werden Sie im Angebot besonders hingewiesen.
Kann ich die neuen Bedingungen ablehnen?
Ja. Sie können den neuen Versicherungsbedingungen innerhalb von zwei Monaten in Textform zustimmen oder sie ablehnen. Bei einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Bedingungen weiter; Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Gilt das Verfahren auch für Beitragsanpassungen?
Nein. Die Regelung der Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025