Mit der Allianz Wohngebäudeversicherung Premium können Sie nach einem Schaden ein Sachverständigenverfahren vereinbaren, um die Schadenhöhe feststellen zu lassen. Wer welche Kosten trägt, hängt von der festgestellten Schadenhöhe ab – bis 25.000 Euro und darüber gelten unterschiedliche Regelungen.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Kostentragung:
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
- Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
- Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich mit der Allianz über die Höhe eines Schadens nicht einig sind, können beide Seiten jeweils eine sachverständige Person hinzuziehen, die den Schaden feststellt. Wer für welche Kosten aufkommt, hängt davon ab, wie hoch der festgestellte Schaden ausfällt: Bei kleineren Schäden trägt jede Seite die Kosten ihrer eigenen Fachperson, bei größeren Schäden übernimmt die Allianz einen deutlich höheren Anteil. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren vereinbaren?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit der Allianz vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auf weitere Punkte ausgedehnt werden?
Ja. Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Sie können dies jederzeit mitteilen und erhalten dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro?
Die Allianz übernimmt außer den Kosten für ihren Sachverständigen bzw. ihre Sachverständige auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständige sowie für einen Obmann. 10 % dieser Kosten sind von Ihnen zu entrichten.
Wonach richtet sich die Kostentragung?
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.