In der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn Sie sie tatsächlich gezahlt haben. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, erhält keinen Ersatz – das gilt ebenso für versicherte Kosten und Mietausfall.
Regelungen zur Mehrwertsteuer:
- Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
- Sie wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
- Dies gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Mehrwertsteuer wird Ihnen von der Versicherung nur erstattet, wenn sie bei Ihnen tatsächlich angefallen und von Ihnen bezahlt worden ist. Wer die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen kann, bekommt die Mehrwertsteuer nicht zusätzlich ersetzt. Diese Handhabung betrifft nicht nur die eigentliche Entschädigung, sondern ebenso die versicherten Kosten und einen möglichen Mietausfall.
Häufige Fragen
Wann wird die Mehrwertsteuer ersetzt?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann ersetzt, wenn Sie diese auch tatsächlich gezahlt haben.
Wird die Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung ersetzt?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Gilt die Mehrwertsteuer-Regelung auch für Kosten und Mietausfall?
Ja. Die Regelung gilt auch bei der Berechnung der versicherten Kosten und des Mietausfalls.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen zur Mehrwertsteuer gelten im Tarif Komfort der Wohngebäudeversicherung der Allianz.