In der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz gelten schon vor dem Versicherungsfall klare Sicherheitsvorschriften: versicherte Sachen instand halten, ungenutzte Gebäude kontrollieren sowie wasserführende Anlagen absperren, entleeren und in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung und den Verlust des Leistungsanspruchs.
Vertraglich vereinbarte Sicherheitsvorschriften, die Sie beachten müssen:
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall
Welche Sicherheitsvorschriften müssen Sie beachten?
- Versicherte Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Mängel oder Schäden sind unverzüglich zu beseitigen.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen in diesen sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude und Gebäudeteile ausreichend zu beheizen. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person sollten Sie Ihr Gebäude in gutem Zustand halten und Schäden zügig beheben. Besonders bei leer stehenden Gebäuden und in der kalten Jahreszeit ist es wichtig, wasserführende Anlagen zu sichern und ausreichend zu heizen. Halten Sie diese Vorschriften nicht ein, kann sich das auf den Versicherungsschutz auswirken.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor dem Versicherungsfall?
Sie müssen versicherte Sachen – insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen – stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen.
Was gilt für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile?
Sie sind genügend häufig zu kontrollieren. Alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen darin sind abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
Alle Gebäude und Gebäudeteile sind ausreichend zu beheizen, und dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Ist eine Beheizung nicht möglich, sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Sicherheitsvorschrift verletze?
Unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 ist der Versicherer berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.