Nach einem Schaden in der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten klare Obliegenheiten: Schaden abwenden und mindern, Weisungen befolgen, den Versicherer unverzüglich informieren, Auskünfte erteilen und die Schadenstelle unverändert lassen. Erfahren Sie, welche Aufwendungen erstattet werden, wann eine Polizeimeldung nötig ist und welche Folgen die Nichteinhaltung haben kann.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall – was müssen Sie genau beachten?
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
- Dabei müssen Sie unsere Weisungen, soweit diese für Sie zumutbar sind, befolgen. Ferner müssen Sie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
- Wenn mehrere Versicherer an dem Versicherungsvertrag beteiligt sind und diese unterschiedliche Weisungen erteilen, müssen Sie nach pflichtgemäßem Ermessen handeln.
Welche Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens erstatten wir?
Aufwendungen, die Ihnen zur Abwendung oder Minderung des Schadens entstehen, erstatten wir Ihnen. Wenn diese erfolglos bleiben, erstatten wir die Aufwendungen unter einer der folgenden Voraussetzungen:
- Sie durften die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten.
- Sie haben die Aufwendungen gemäß unseren Weisungen gemacht.
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung Verpflichteter, die im öffentlichen Interesse erbracht werden, erstatten wir nicht.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
- Gestatten Sie uns Untersuchungen über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht.
- Erteilen Sie uns jederzeit Auskunft und bringen Sie die angeforderten Belege bei.
- Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Die beschädigten Teile sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren.
Wann müssen Sie Ihren Schaden der Polizei melden?
Sie müssen den Eintritt eines Schadens, der durch unbefugte Dritte vorsätzlich verursacht wurde, unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, sind Sie gehalten, ihn möglichst gering zu halten und die Hinweise des Versicherers zu berücksichtigen. Wichtig ist, den Schaden schnell zu melden, Auskunft zu geben und die Schadenstelle nach Möglichkeit unverändert zu lassen, bis sie freigegeben wird. Sinnvolle Kosten zur Schadenabwendung werden erstattet. Bei vorsätzlich durch Dritte verursachten Schäden gehört eine Polizeimeldung dazu. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Nachteile beim Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Was muss ich unmittelbar nach einem Schaden tun?
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen, den Versicherer unverzüglich über den Schadenfall informieren und – soweit zumutbar – dessen Weisungen befolgen sowie Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten.
Werden mir Kosten zur Schadenabwendung erstattet?
Ja, Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens werden erstattet. Bleiben sie erfolglos, erfolgt eine Erstattung, wenn Sie die Aufwendungen den Umständen nach für geboten halten durften oder sie gemäß den Weisungen des Versicherers gemacht haben. Leistungen der Feuerwehren oder anderer im öffentlichen Interesse Verpflichteter werden nicht erstattet.
Darf ich die Schadenstelle sofort aufräumen?
Nein, Sie müssen die Schadenstelle unverändert lassen, bis sie durch den Versicherer freigegeben wird. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos. Die beschädigten Teile sind bis zu einer Besichtigung aufzubewahren.
Wann muss ich die Polizei einschalten?
Einen Schaden, der durch unbefugte Dritte vorsätzlich verursacht wurde, müssen Sie unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3, dass der Versicherer berechtigt ist zu kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei sein kann.