Verletzen Sie in der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz eine Obliegenheit, kann die Leistung je nach Verschulden gekürzt werden oder ganz entfallen – bei Vorsatz ohne Zahlung, bei grober Fahrlässigkeit anteilig. Erfahren Sie, wie der Kausalitätsgegenbeweis wirkt und wann eine fristlose Kündigung droht.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht:
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als versicherte Person einhalten müssen. Halten Sie sich nicht daran, kann das Folgen für die Auszahlung haben: Bei absichtlichem Verstoß entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit kann sie gekürzt werden – abhängig davon, wie schwer der Verstoß wiegt. Können Sie belegen, dass Ihr Fehlverhalten sich weder auf den Schadenfall noch auf die Höhe der Leistung ausgewirkt hat, bleibt der Versicherer dennoch zur Zahlung verpflichtet, sofern kein arglistiges Verhalten vorliegt. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen fristlos gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Welche Folgen hat grobe Fahrlässigkeit?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist der Versicherer berechtigt, die Leistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann ich trotz Obliegenheitsverletzung eine Leistung erhalten?
Ja. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherer zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Das gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Wann darf der Versicherer den Vertrag kündigen?
Verletzen Sie eine Obliegenheit, die vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen ist, kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung möglich und ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025