Bei der Wohngebäudeversicherung Premium der Allianz kann eine arglistige Täuschung über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, den vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs auslösen – schon der bloße Versuch nach Eintritt des Versicherungsfalls genügt.
Regelung bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was bedeutet das konkret?
Wer im Schadenfall bewusst falsche oder unwahre Angaben macht, um den Grund oder die Höhe der Entschädigung zu beeinflussen, riskiert, dass die Versicherung gar nicht zahlt. Diese Folge tritt auch dann ein, wenn die Täuschung nur versucht wurde. Ehrliche und vollständige Angaben sind daher entscheidend, um den Leistungsanspruch zu erhalten.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Wenn Sie nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch, wenn die Täuschung nur versucht wurde?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Welche Angaben sind von dieser Regelung betroffen?
Betroffen sind Täuschungen über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
Ab wann greift diese Regelung?
Sie greift bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls.