In der Wohngebäudeversicherung Komfort der Allianz entscheidet die korrekt angegebene Wohn- und Nutzfläche über die Höhe der Entschädigung. Weicht die tatsächliche Fläche erheblich ab oder ist das Gebäude höher- oder geringwertiger gebaut als beschrieben, kann die Leistung gekürzt werden. Erfahren Sie, welche Räume zur Wohnfläche zählen und was für Nebengebäude sowie gewerbliche Nutzung gilt.
Abweichende Wohnfläche
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die tatsächliche Wohnfläche Ihrer Gebäude erheblich größer als im Versicherungsschein beschrieben, gilt: Wir kürzen unsere Entschädigung im Verhältnis der im Versicherungsschein angegebenen Wohnfläche zur tatsächlichen Fläche.
Für die Bestimmung der Wohnfläche gilt folgende Regelung:
- Die anzugebende Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich der Hobbyräume.
- Nicht zu berücksichtigen sind:
- Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen
- Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind
- Wenn Ihnen ein Kauf-, Mietvertrag oder Bauunterlagen vorliegen, denen die Wohnfläche zu entnehmen ist, können Sie diese angeben. Ausnahme: Sie wissen oder hätten erkennen können, dass diese Angaben nicht korrekt sind.
Für Nebengebäude gilt: Es ist die Wohn- und Nutzfläche anzugeben.
Sollte Ihr Gebäude teilweise gewerblich genutzt sein, gilt: Die Nutzfläche ist als Wohnfläche mit anzugeben.
Höherwertigere Gestaltung
Ist Ihr Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausgestaltung hochwertiger beschaffen als im Versicherungsschein beschrieben, gilt: Dies kann zu einer Kürzung der Entschädigung führen. Grundlage für die Entschädigung ist dann die im Versicherungsschein beschriebene Bauausgestaltung. Wir ersetzen in diesem Fall nur die dafür ortsüblichen Wiederherstellungskosten beziehungsweise die notwendigen Reparaturkosten.
Geringwertigere Gestaltung
Ist Ihr Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in der tatsächlichen Bauausgestaltung geringwertiger beschaffen als im Versicherungsvertrag beschrieben, gilt: Wir sind nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.
Was bedeutet das konkret?
Die im Versicherungsschein angegebene Wohnfläche und die beschriebene Bauausgestaltung bilden die Grundlage für die Entschädigung. Ist Ihr Gebäude in Wirklichkeit deutlich größer oder hochwertiger als angegeben, kann die Leistung gekürzt werden. Ist es geringwertiger gebaut, wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt. Es lohnt sich daher, die Angaben zur Fläche und Bauweise korrekt und vollständig zu machen.
Häufige Fragen
Welche Räume zählen zur anzugebenden Wohnfläche?
Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich der Hobbyräume. Nicht berücksichtigt werden Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen sowie Keller-, Speicher-/Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.
Was passiert, wenn meine Wohnfläche größer ist als angegeben?
Ist die tatsächliche Wohnfläche zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich größer als im Versicherungsschein beschrieben, wird die Entschädigung im Verhältnis der angegebenen Wohnfläche zur tatsächlichen Fläche gekürzt.
Was gilt bei teilweise gewerblich genutzten Gebäuden?
Wird Ihr Gebäude teilweise gewerblich genutzt, ist die Nutzfläche als Wohnfläche mit anzugeben. Für Nebengebäude ist die Wohn- und Nutzfläche anzugeben.
Wie wirkt sich eine höher- oder geringwertigere Bauweise aus?
Ist das Gebäude hochwertiger gebaut als beschrieben, kann die Entschädigung gekürzt werden; Grundlage sind dann die ortsüblichen Wiederherstellungs- bzw. notwendigen Reparaturkosten der beschriebenen Bauausgestaltung. Ist es geringwertiger gebaut, wird nicht mehr als der tatsächlich eingetretene Schaden zum ortsüblichen Neubauwert ersetzt.
Kann ich die Wohnfläche aus meinen Unterlagen angeben?
Ja, wenn Ihnen ein Kauf-, Mietvertrag oder Bauunterlagen vorliegen, denen die Wohnfläche zu entnehmen ist, können Sie diese angeben. Ausnahme: Sie wissen oder hätten erkennen können, dass diese Angaben nicht korrekt sind.