Wer bei der Allianz eine Teil- oder Vollkaskoversicherung im Tarif Komfort der Kfz-Versicherung hat, bekommt bei Carsharing und Mietwagen die Differenz zwischen der Selbstbeteiligung des Mietfahrzeugs und der eigenen Kaskoversicherung erstattet – bis zu 1.000 EUR je Schadenfall und ohne Rückstufung.
Was ist versichert?
Wir erstatten Ihnen im Schadenfall die Differenz zwischen
- der vereinbarten Selbstbeteiligung des Kaskoschutzes bei einem Carsharing- oder Mietwagenunternehmen und
- der vereinbarten Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung Ihres Pkws.
Wir zahlen die Differenz, wenn alle nachstehenden Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Pkw bei uns abgeschlossen.
- Das Schadenereignis wäre nach A.2.1.2 oder A.2.1.3 Ihrer AKB versichert.
- Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner haben einen Pkw bei einem Carsharing- oder Mietwagenunternehmen angemietet.
- Für den angemieteten Pkw wurde eine Kaskoversicherung abgeschlossen.
- Das Fahrzeug wurde in Deutschland übernommen.
- Die Selbstbeteiligung des angemieteten Fahrzeugs wurde gezahlt.
Welche Nachweise müssen Sie erbringen?
Folgende Nachweise müssen Sie uns insbesondere vorlegen:
- Abrechnung und Bestätigung über die Zahlung der Selbstbeteiligung im Schadenfall,
- Carsharing- oder Mietvertrag und
- Übergabeprotokoll des gemieteten Pkw.
Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Unsere Leistung ist auf maximal 1.000 EUR je Schadenfall begrenzt.
Hinweis: Wenn Sie ausschließlich diese Leistung in Anspruch nehmen, erfolgt keine Rückstufung nach C.11.1.2.2 Ihrer AKB.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie einen Miet- oder Carsharing-Wagen fahren und dabei einen Schaden verursachen, ist die Selbstbeteiligung des Mietfahrzeugs oft höher als die Ihres eigenen Autos. Diese Leistung gleicht den Unterschied aus: Voraussetzung ist eine eigene Kasko bei der Allianz, das Anmieten und Übernehmen des Fahrzeugs in Deutschland sowie die bereits gezahlte Selbstbeteiligung. Als unverbindliche Orientierung: Erstattet wird die Differenz der beiden Selbstbeteiligungen – begrenzt auf den oben genannten Höchstbetrag und ohne dass Ihr eigener Vertrag dadurch schlechter gestellt wird.
Häufige Fragen
Was wird bei Carsharing oder Mietwagen genau erstattet?
Erstattet wird die Differenz zwischen der vereinbarten Selbstbeteiligung des Kaskoschutzes beim Carsharing- oder Mietwagenunternehmen und der vereinbarten Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung Ihres eigenen Pkws.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sie benötigen eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für Ihren Pkw bei uns, das Schadenereignis muss nach A.2.1.2 oder A.2.1.3 Ihrer AKB versichert sein, Sie oder Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner müssen den Pkw angemietet haben, für das Mietfahrzeug muss eine Kaskoversicherung bestehen, die Übernahme muss in Deutschland erfolgt sein und die Selbstbeteiligung des angemieteten Fahrzeugs muss gezahlt worden sein.
Welche Nachweise muss ich vorlegen?
Insbesondere die Abrechnung und Bestätigung über die Zahlung der Selbstbeteiligung im Schadenfall, den Carsharing- oder Mietvertrag sowie das Übergabeprotokoll des gemieteten Pkw.
Wie hoch ist die maximale Leistung?
Die Leistung ist auf maximal 1.000 EUR je Schadenfall begrenzt.
Werde ich nach Inanspruchnahme zurückgestuft?
Nein. Wenn Sie ausschließlich diese Leistung in Anspruch nehmen, erfolgt keine Rückstufung nach C.11.1.2.2 Ihrer AKB.