Wenn die Allianz in der Kfz-Versicherung den Beitrag aufgrund ihres Beitragsanpassungsrechts erhöht, haben Sie besondere Rechte: Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen oder in der Kaskoversicherung eine Umwandlung verlangen – etwa eine andere Selbstbeteiligung oder den Wechsel von Voll- zu Teilkasko.
Kündigungsrecht (12.4.1)
Erhöhen wir aufgrund unseres Beitragsanpassungsrechts nach C.12.1 oder C.12.2 den Beitrag, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Umwandlungsrecht in der Kaskoversicherung (12.4.2)
Anstatt zu kündigen können Sie in der Kaskoversicherung innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung der Beitragserhöhung verlangen, dass:
- eine andere Selbstbeteiligung gilt oder
- eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird.
Was bedeutet das konkret?
Steigt Ihr Beitrag durch eine Anpassung des Versicherers, müssen Sie die Erhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie haben einen Monat Zeit, um zu reagieren: entweder mit einer Kündigung des Vertrags oder – bei einer Kaskoversicherung – mit dem Wunsch, den Schutz anzupassen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Kosten und Ihren Versicherungsumfang.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, um auf eine Beitragserhöhung zu reagieren?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen oder in der Kaskoversicherung eine Umwandlung verlangen.
Ab wann wird meine Kündigung wirksam?
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam geworden wäre.
Welche Alternative habe ich zur Kündigung in der Kaskoversicherung?
Anstatt zu kündigen können Sie verlangen, dass eine andere Selbstbeteiligung gilt oder dass eine Vollkaskoversicherung in eine Teilkaskoversicherung umgewandelt wird.
Wann besteht dieses Kündigungsrecht überhaupt?
Das Kündigungsrecht besteht, wenn der Beitrag aufgrund des Beitragsanpassungsrechts nach C.12.1 oder C.12.2 erhöht wird.