Bei einer Neukalkulation in der Kfz-Versicherung der Allianz gelten klare Mitteilungspflichten: Steigt der Beitrag, erfolgt die Information spätestens einen Monat vor Wirksamwerden samt Hinweis auf das Kündigungsrecht. Sinkt der Beitrag, erfährst du dies über die Beitragsrechnung oder die Ankündigung der Abbuchung.
Wenn sich der Beitrag durch die Neukalkulation erhöht:
- Erhöht sich infolge der Neukalkulation nach C.12.1 oder C.12.2 der Beitrag, sind wir verpflichtet, Ihnen den neuen Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung mitzuteilen.
- Mit dieser Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht nach C.12.4.1 hinweisen.
Wenn sich der Beitrag durch die Neukalkulation ermäßigt:
- Ermäßigt sich infolge der Neukalkulation nach C.12.1 oder C.12.2 der Beitrag, teilen wir Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mit.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich dein Beitrag durch eine Neukalkulation, wirst du darüber informiert. Bei einer Erhöhung geschieht das rechtzeitig vorab – mit einem Monat Vorlauf und dem Hinweis, dass du kündigen darfst. Wird es günstiger, siehst du die Änderung einfach auf der Rechnung oder in der Abbuchungsankündigung.
Häufige Fragen
Wann werde ich über eine Beitragserhöhung informiert?
Bei einer Erhöhung infolge der Neukalkulation nach C.12.1 oder C.12.2 wird Ihnen der neue Beitrag spätestens einen Monat vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung mitgeteilt.
Werde ich bei einer Erhöhung auf mein Kündigungsrecht hingewiesen?
Ja. Mit der Mitteilung über die Beitragserhöhung wird auf Ihr Kündigungsrecht nach C.12.4.1 hingewiesen.
Wie erfahre ich von einer Beitragsermäßigung?
Ermäßigt sich der Beitrag infolge der Neukalkulation nach C.12.1 oder C.12.2, wird Ihnen dies mittels der Beitragsrechnung oder der Ankündigung der Beitragsabbuchung mitgeteilt.
Auf welche Regelungen bezieht sich die Neukalkulation?
Die Mitteilungspflichten gelten für Beitragsänderungen infolge der Neukalkulation nach C.12.1 oder C.12.2.