Bei einer Kfz-Versicherung der Allianz müssen Änderungen an Art oder Verwendung des Fahrzeugs angezeigt werden. Erfahren Sie, welche Anzeigepflicht besteht, wann ein Kündigungsrecht greift und unter welchen Voraussetzungen der Beitrag angepasst werden darf.
13.4.1 Anzeigepflicht
Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen (siehe auch B.9).
Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
13.4.2 Kündigungsrecht
Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, können wir den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
13.4.3 Recht zur Beitragsanpassung
Anstatt zu kündigen können wir den Beitrag anpassen.
Erhöhen wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich bei Ihrem Fahrzeug etwas Grundlegendes ändert – etwa die Fahrzeugart oder wofür Sie das Fahrzeug nutzen – müssen Sie das Ihrem Versicherer melden. Der Versicherer kann darauf entweder mit einer Kündigung des Vertrags oder mit einer Beitragsanpassung reagieren. Steigt der Beitrag deutlich, haben Sie Ihrerseits die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Ziehendes Fahrzeug und Anhänger werden dabei gemeinsam betrachtet.
Häufige Fragen
Muss ich eine Änderung der Fahrzeugart oder Nutzung melden?
Ja. Ändert sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie dies dem Versicherer anzeigen (siehe auch B.9).
Wie werden ziehendes Fahrzeug und Anhänger eingestuft?
Bei der Zuordnung nach der Verwendung des Fahrzeugs gelten ziehendes Fahrzeug und Anhänger als Einheit, wobei das höhere Wagnis maßgeblich ist.
Kann der Vertrag bei einer Änderung gekündigt werden?
Ja. Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Können Sie nachweisen, dass die Änderung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Kündigung erst nach Ablauf von einem Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Was passiert, wenn statt einer Kündigung der Beitrag angepasst wird?
Anstatt zu kündigen kann der Versicherer den Beitrag anpassen. Erhöht er den Beitrag um mehr als zehn Prozent, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.