Wird die Allianz in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine EU-Richtlinie verpflichtet, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen, darf sie den Beitrag entsprechend anpassen. Hier erfahren Sie, wie sich eine gesetzlich vorgeschriebene Erweiterung des Leistungsumfangs auf die Höhe Ihres Beitrags auswirkt.
Wie eine gesetzlich vorgeschriebene Erweiterung des Leistungsumfangs den Beitrag beeinflusst:
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Allianz berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald sie dazu verpflichtet wird, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Eine solche Verpflichtung kann sich ergeben aufgrund:
- eines Gesetzes
- einer Verordnung
- einer EU-Richtlinie
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Gesetzgeber oder europäische Vorgaben verlangen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung mehr leisten oder höhere Versicherungssummen abdecken muss, darf die Allianz Ihren Beitrag entsprechend anpassen. Der erweiterte Schutz kann sich somit auf die Beitragshöhe auswirken.
Häufige Fragen
Darf die Allianz meinen Kfz-Haftpflichtbeitrag erhöhen?
Ja. In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Allianz berechtigt, den Beitrag zu erhöhen, sobald sie zu einer Erhöhung des Leistungsumfangs oder der Versicherungssummen verpflichtet wird.
Wann tritt eine solche Beitragserhöhung ein?
Sie tritt ein, sobald die Allianz aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder einer EU-Richtlinie dazu verpflichtet wird, den Leistungsumfang oder die Versicherungssummen zu erhöhen.
Welche Grundlagen können eine Erhöhung des Leistungsumfangs auslösen?
Auslösen können dies ein Gesetz, eine Verordnung oder eine EU-Richtlinie.
Gilt diese Regelung für die gesamte Kfz-Versicherung?
Die beschriebene Regelung bezieht sich auf die Kfz-Haftpflichtversicherung.