In der Kfz-Versicherung der Allianz darf der Beitrag in der Kaskoversicherung während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr neu kalkuliert werden – nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Hier erfahren Sie, wann und wie diese Neukalkulation erfolgt.
Zeitpunkt der Neukalkulation des Kasko-Beitrags:
- Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag in der Kaskoversicherung während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr neu zu kalkulieren.
- Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
- Die Regelungen nach C.12.1 gelten entsprechend.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag für Ihre Kaskoversicherung ist nicht für die gesamte Vertragslaufzeit fest eingefroren. Der Versicherer darf ihn einmal pro Kalenderjahr überprüfen und nach fachlich anerkannten Methoden neu berechnen. Grundlage dafür sind die üblichen versicherungsmathematischen und versicherungstechnischen Grundsätze sowie die dazugehörigen vertraglichen Regelungen.
Häufige Fragen
Wie oft darf der Kasko-Beitrag neu kalkuliert werden?
Der Beitrag in der Kaskoversicherung darf während der Vertragslaufzeit einmal im Kalenderjahr neu kalkuliert werden.
Nach welchen Grundsätzen erfolgt die Neukalkulation?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik.
Ist der Versicherer zur Neukalkulation verpflichtet?
Ja, der Versicherer ist sowohl berechtigt als auch verpflichtet, den Beitrag in der Kaskoversicherung neu zu kalkulieren.
Welche Regelungen gelten für die Neukalkulation zusätzlich?
Für die Neukalkulation gelten die Regelungen nach C.12.1 entsprechend.