Bei der Kfz-Versicherung der Allianz darf das SF-Klassen-System nach den SF-Klassen- und Rückstufungstabellen unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Erfahren Sie, ab wann Änderungen gelten, wann eine Neukalkulation des Beitrags möglich ist und welches Kündigungsrecht Sie als Versicherungsnehmer haben.
Die Allianz ist berechtigt, die Bestimmungen für die SF-Klassen nach den SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang zu ändern, wenn diese Änderungen:
- ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und
- den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen.
Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung.
Die Allianz kann die Änderung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Beitrags nach C.12.1 oder C.12.2 verbinden.
Mitteilungs- und Belehrungspflicht:
Die Allianz ist verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.
Ihr Kündigungsrecht:
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
- 13 Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen eingetretenen Umstands
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann die Regeln für die Schadenfreiheitsklassen anpassen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen. Solche Änderungen greifen erst ab dem nächsten Versicherungsjahr. Sie werden vorher informiert und dürfen den Vertrag kündigen, wenn Ihnen die Änderung nicht zusagt.
Häufige Fragen
Wann darf die Allianz das SF-Klassen-System ändern?
Änderungen sind zulässig, wenn sie ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten und den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen.
Ab wann gelten Änderungen des SF-Klassen-Systems?
Änderungen des SF-Klassen-Systems finden vom Beginn des nächsten Versicherungsjahres an Anwendung.
Muss mich die Allianz über eine Änderung informieren?
Ja. Die Allianz ist verpflichtet, Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitzuteilen und Sie in Textform über Ihr Kündigungsrecht zu belehren.
Wie lange kann ich nach einer Änderung kündigen?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
Kann eine Änderung mit einer Beitragsanpassung verbunden werden?
Ja. Die Allianz kann die Änderung des SF-Klassen-Systems mit einer Neukalkulation des Beitrags nach C.12.1 oder C.12.2 verbinden.