In der Kfz-Versicherung der Allianz kann sich Ihr Beitrag durch die Regelungen zum SF-Klassen-System ändern. Maßgeblich sind die Bestimmungen nach C.12.6 sowie die SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang – hier erfahren Sie, worauf mögliche Anpassungen Ihres Beitrags beruhen.
In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die nachfolgenden Bestimmungen hinsichtlich der möglichen Anpassungen Ihres Beitrags im Zusammenhang mit den Regelungen des SF-Klassen-Systems:
Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen-System nach C.12.6 und den SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang ändern.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Er kann sich verändern, weil Sie im Rahmen des Schadenfreiheitsklassen-Systems (SF-Klassen) eingestuft werden. Wie diese Einstufung erfolgt und wie sich der Beitrag dadurch entwickeln kann, ergibt sich aus den Regelungen nach C.12.6 sowie aus den SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Kann sich mein Beitrag in der Kfz-Versicherung ändern?
Ja. Ihr Beitrag kann sich aufgrund der Regelungen zum SF-Klassen-System ändern.
Worauf beruhen Anpassungen meines Beitrags?
Die Anpassungen beruhen auf den Regelungen zum SF-Klassen-System nach C.12.6 und den SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang.
Wo finde ich die maßgeblichen Regelungen zum SF-Klassen-System?
Die maßgeblichen Regelungen finden Sie unter C.12.6 sowie in den SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang.
Wie hoch fällt die Beitragsänderung genau aus?
Das hängt vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab. Maßgeblich sind die Regelungen nach C.12.6 und die SF-Klassen- und Rückstufungstabellen im Anhang.