Bei einem Glasschaden im Tarif Smart der Kfz-Versicherung der Allianz wählt der Versicherer den Glaspartner zur fachgerechten Instandsetzung aus. Wird nicht bei einem Glaspartner repariert, werden nur 80 % der Reparaturkosten erstattet. So finden Sie den Glaspartner, welche Garantie gilt und wann auf die Selbstbeteiligung verzichtet wird.
Bei einem Glasschaden steht dem Versicherer die Auswahl der Fachwerkstatt (Glaspartner) zur fachgerechten Instandsetzung zu. Wird der Glasschaden nicht bei einem Glaspartner behoben, zahlt der Versicherer nur 80 % der erforderlichen Reparaturkosten.
Den Reparaturauftrag erteilen Sie. Der Reparaturvertrag kommt zwischen Ihnen und der Werkstatt zustande. Rechte und Pflichten aus der Reparatur gelten nur zwischen den Parteien des Reparaturvertrags.
Beispiel: Ansprüche auf Gewährleistung haben Sie direkt gegen die Werkstatt.
Bitte beachten Sie zum Ablauf Folgendes:
a) Wie finden Sie unseren Glaspartner?
Unsere Glaspartner finden Sie:
- Telefonisch bei unserem SchadenDirektruf rund um die Uhr unter 0 08 00.11 22 33 44.
- Online unter www.allianz.de. Sie können sich dann direkt an einen der dort genannten Glaspartner wenden.
b) Erstattung der erforderlichen Reparaturkosten
Wir zahlen die für die Reparatur erforderlichen Kosten, die bei dem ausgewählten Glaspartner entstanden sind.
Wir zahlen höchstens bis zu den in Ziffer 1.5.2 Absatz 1 des Bausteins Kaskoversicherung vereinbarten Obergrenzen.
c) Garantie
Wir wählen nur Glaspartner aus, die Ihnen auf die Reparatur eine Garantie von mindestens drei Jahren geben.
d) Reparatur in einer nicht von uns vermittelten Werkstatt
Wenn Sie Ihren Glasschaden nicht bei einem Glaspartner reparieren lassen, gilt:
Wir erstatten Ihnen dann nur 80 % der erforderlichen Reparaturkosten nach b).
Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall im Ausland nicht bei einem Glaspartner repariert werden kann.
e) Selbstbeteiligung
Wir verzichten auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung, wenn
- die Reparatur des Glasschadens ohne einen Scheibenaustausch erfolgt und
- die Reparatur bei einem Glaspartner erfolgt.
Zusatzvereinbarung Smart (PKRB 4015/05)
PKRB-4015Z0 (0/05)09.2023
Was bedeutet das konkret?
Lassen Sie einen Glasschaden bei einer vom Versicherer ausgewählten Partnerwerkstatt reparieren, werden die erforderlichen Kosten im vereinbarten Rahmen übernommen. Wählen Sie eine andere Werkstatt, tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Erfolgt die Reparatur ohne Scheibenaustausch beim Glaspartner, entfällt zudem die Selbstbeteiligung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wer wählt die Werkstatt für die Glasschadenreparatur aus?
Dem Versicherer steht bei einem Glasschaden die Auswahl der Fachwerkstatt (Glaspartner) zur fachgerechten Instandsetzung zu.
Was passiert, wenn ich nicht bei einem Glaspartner reparieren lasse?
Dann werden nur 80 % der erforderlichen Reparaturkosten erstattet. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Schadenfall im Ausland nicht bei einem Glaspartner repariert werden kann.
Wie finde ich einen Glaspartner?
Telefonisch beim SchadenDirektruf rund um die Uhr unter 0 08 00.11 22 33 44 oder online unter www.allianz.de. Von dort können Sie sich direkt an einen der genannten Glaspartner wenden.
Wann entfällt die Selbstbeteiligung?
Auf den Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung wird verzichtet, wenn die Reparatur des Glasschadens ohne Scheibenaustausch und bei einem Glaspartner erfolgt.
Welche Garantie gilt auf die Reparatur?
Es werden nur Glaspartner ausgewählt, die auf die Reparatur eine Garantie von mindestens drei Jahren geben.