Bei einem Neufahrzeug erstattet die Allianz Kfz-Versicherung im Tarif Komfort im Rahmen der verlängerten Neupreisentschädigung den Neupreis für einen Zeitraum von 24 Monaten – als Ergänzung zur Kaskoversicherung nach den AKB.
Verlängerte Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge:
- Laufzeit von 24 Monaten.
- Ergänzend zur Kaskoversicherung nach A.2.1.6.1 Absatz 2 Ihrer AKB.
- Die Dauer der Neupreisentschädigung verlängert sich auf 24 Monate.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein neues Fahrzeug beschädigt oder zerstört, kann im Tarif Komfort für einen längeren Zeitraum der Neupreis statt des reinen Zeit- oder Wiederbeschaffungswerts als Grundlage der Entschädigung dienen. Diese Regelung ergänzt die bestehende Kaskoversicherung und dehnt den entsprechenden Zeitraum aus. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bedingungen.
Häufige Fragen
Wie lange gilt die verlängerte Neupreisentschädigung im Tarif Komfort?
Sie gilt für eine Laufzeit von 24 Monaten.
Auf welche Regelung bezieht sich die verlängerte Neupreisentschädigung?
Sie ist eine Ergänzung zur Kaskoversicherung nach A.2.1.6.1 Absatz 2 Ihrer AKB.
Was ändert sich durch diese Regelung im Tarif Komfort?
Die Dauer der Neupreisentschädigung verlängert sich auf 24 Monate.
Für welche Fahrzeuge gilt die verlängerte Neupreisentschädigung?
Sie gilt für Neufahrzeuge.