Die Allianz Kfz-Versicherung im Tarif Komfort bietet für Elektro- und Hybridfahrzeuge zahlreiche Zusatzleistungen: von der Neupreisentschädigung für einen zerstörten Akku über Schäden an der eigenen Ladestation bis zu Zustandsdiagnostik, Wassercontainer-Kosten, Fahrzeugabstellung und einer Allgefahrendeckung für den Akku.
Ergänzend zu einem versicherten Schadenereignis in der Kaskoversicherung nach A.2 Ihrer AKB werden für Elektro- oder Hybridfahrzeuge folgende Zusatzleistungen vereinbart:
Neupreisentschädigung bei zerstörtem Akku
Wir zahlen anstelle des Wiederbeschaffungswerts den Neupreis des Akkus unter folgenden Voraussetzungen: Ein versichertes Schadenereignis hat innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung
- zum Totalschaden,
- zur Zerstörung oder
- zum Verlust
des Akkus geführt.
Weitere Voraussetzungen für die Neupreisentschädigung des Akkus sind:
- Das Fahrzeug befindet sich bei Eintritt des Versicherungsfalls im Eigentum dessen, der es als Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder -hersteller erworben hat,
- für das versicherte Fahrzeug oder den Akku wurden bisher weder eine Neupreis- noch eine Kaufpreisentschädigung gezahlt, und
- das versicherte Fahrzeug ist weder als Ganzes zerstört, noch liegt ein Totalschaden oder ein Verlust vor.
Neupreis des Akkus ist der Betrag, den Sie für den Kauf eines identischen oder gleichwertigen Akkus aufwenden müssen. Maßgeblich ist die jeweils unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher Nachlässe.
Schäden an der eigenen Ladestation
Versichert sind Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte), wenn diese
- durch Fehlbedienung,
- aufgrund eines Fahrzeugfehlers oder
- durch ein versichertes Schadenereignis der Kaskoversicherung nach A.2 Ihrer AKB beschädigt wird.
Die Ladestation muss sich in Ihrem Eigentum oder des Ehepartners bzw. Lebenspartners befinden. Teileigentum an einer Ladestation im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht ausreichend. Wenn Sie die Ladestation als Mieter auf eigene Kosten angeschafft haben, ist diese ebenfalls versichert.
Bitte beachten Sie:
Wir erbringen keine Leistungen, soweit Sie gegenüber Dritten Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens oder Anspruch auf deckungsgleiche (kongruente) Leistungen haben. Beispiel: Der Schaden wird über Ihre Herstellergarantie oder Gebäudeversicherung ersetzt.
Zustandsdiagnostik
Wird der Akku beschädigt, übernehmen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Zustandsdiagnostik und Restwertermittlung. Hierfür übernehmen wir zusätzlich dazugehörige Abschlepp- oder Transportkosten zur nächstgelegenen Akku-Teststation. Voraussetzung ist, dass die Beauftragung durch uns erfolgt oder wir der Beauftragung zugestimmt haben.
Kosten für Wassercontainer
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen Kosten der notwendigen Verbringung oder Lagerung des Fahrzeugs in einem Wassercontainer oder einem anderen dem Zweck nach vergleichbarem Gehäuse. Voraussetzung ist, dass dies erfolgt, um eine drohende Entzündung zu verhindern.
Fahrzeugabstellungskosten
Wir erstatten bis zu 14 Tage die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung. Hierfür müssen alle nachfolgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Die Fahrzeugabstellung ist notwendig, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern.
- Bei der Fahrzeugabstellung wird der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten.
Ausbaukosten zur Entsorgung
Wird bei dem Akku ein Totalschaden festgestellt und muss dieser entsorgt werden, erstatten wir die tatsächlich angefallenen Ausbau- und Verbringungskosten zur nächstgelegenen Rücknahmestelle. Die Kosten der Entsorgung zahlen wir, soweit kein Dritter hierzu verpflichtet ist.
Allgefahrendeckung für den Akku
Mitversichert ist die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle Ereignisse (AllRisk). Voraussetzung hierfür ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nach A.2.1.3 Ihrer AKB.
Bitte beachten Sie:
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die zurückzuführen sind auf
- einen der in A.2.2 Ihrer AKB beschriebenen Leistungsausschlüsse,
- eine allmähliche Einwirkung oder den gewöhnlichen Alterungsprozess, beispielsweise Abnutzung bzw. Minderung der Leistung durch Zeit,
- Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers oder
- einen Hackerangriff auf einen Server oder eine digitale Plattform eines mit Ihrem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens. Dies gilt auch, wenn sich dieser Angriff mittelbar auf die Funktion des Akkus auswirkt. Beispiel: IT-Infrastruktur des Fahrzeugherstellers oder Ladesäulenbetreibers
Was bedeutet das konkret?
Wer ein Elektro- oder Hybridfahrzeug im Tarif Komfort versichert, erhält über die normale Kaskodeckung hinaus besonderen Schutz rund um den Akku und das Laden. Dazu zählen unter anderem der Neupreis des Akkus bei jungem Fahrzeug, Schutz für die eigene Wallbox oder Induktionsplatte, die Übernahme von Kosten für Diagnostik, Sicherung und Entsorgung sowie eine erweiterte Deckung des Akkus, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Voraussetzungen und Ausschlüsse.
Häufige Fragen
Wann wird der Neupreis des Akkus statt des Wiederbeschaffungswerts gezahlt?
Der Neupreis wird gezahlt, wenn ein versichertes Schadenereignis innerhalb von 24 Monaten nach Erstzulassung zum Totalschaden, zur Zerstörung oder zum Verlust des Akkus geführt hat und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind – etwa dass Sie das Fahrzeug als Neufahrzeug unmittelbar vom Händler oder Hersteller erworben haben und bisher keine Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung gezahlt wurde.
Ist meine eigene Ladestation mitversichert?
Ja. Versichert sind Schäden an der eigenen fest installierten Ladestation (Wallbox oder Induktionsplatte) durch Fehlbedienung, aufgrund eines Fahrzeugfehlers oder durch ein versichertes Schadenereignis der Kaskoversicherung nach A.2 Ihrer AKB. Die Ladestation muss sich in Ihrem Eigentum oder dem des Ehe- bzw. Lebenspartners befinden; als Mieter ist sie versichert, wenn Sie sie auf eigene Kosten angeschafft haben. Teileigentum in einer Wohnungseigentümergemeinschaft reicht nicht aus.
Wie lange werden Fahrzeugabstellungskosten erstattet?
Die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Fahrzeugabstellung werden bis zu 14 Tage erstattet. Voraussetzung ist, dass die Abstellung notwendig ist, um ein Entzünden anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern, und dass der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten wird.
Was setzt die Allgefahrendeckung für den Akku voraus?
Die Beschädigung, Zerstörung oder der Verlust des Akkus durch alle Ereignisse (AllRisk) ist mitversichert. Voraussetzung ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nach A.2.1.3 Ihrer AKB.
Welche Akku-Schäden sind von der Allgefahrendeckung ausgeschlossen?
Kein Versicherungsschutz besteht bei Leistungsausschlüssen nach A.2.2 Ihrer AKB, bei allmählicher Einwirkung oder gewöhnlichem Alterungsprozess (z. B. Abnutzung bzw. Leistungsminderung durch Zeit), bei Konstruktions- oder Materialfehlern des Herstellers sowie bei einem Hackerangriff auf einen Server oder eine digitale Plattform eines mit dem Fahrzeug kommunizierenden Unternehmens – auch wenn sich dieser mittelbar auf die Funktion des Akkus auswirkt.