Im Komfort-Tarif der Kfz-Versicherung der Allianz sind bei Wohnwagen und Wohnmobilen ergänzend zur Teilkasko auch Schäden durch Rückstau von Wasser und durch Leitungswasser mitversichert – wobei bestimmte Ursachen wie Plansch- oder Reinigungswasser sowie fehlerhafte Anschlüsse ausgeschlossen bleiben.
Ergänzend zur Teilkaskoversicherung nach A.2.1.2 Ihrer AKB sind folgende Ereignisse bei Wohnwagen und Wohnmobilen mitversichert:
Rückstau von Wasser
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser
- durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder
- durch Witterungsniederschläge
bestimmungswidrig aus den Ableitungsrohren des Wohnmobils oder Wohnwagens, oder damit verbundenen Einrichtungen in dieses eindringt.
Leitungswasser
Versichert sind Schäden durch Leitungswasser. Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Bitte beachten Sie:
Nicht versichert sind Schäden verursacht durch:
- Plansch- oder Reinigungswasser,
- fehlerhafte Anschlüsse,
- nicht ausreichendes Absperren oder
- Entleeren oder Entleerthalten wasserführender Anlagen in nicht benutzten Wohnwagen oder Wohnmobilen.
Was bedeutet das konkret?
Im Komfort-Tarif erweitert die Allianz den Schutz für Wohnwagen und Wohnmobile über die reine Teilkasko hinaus: Neben Rückstau von Wasser – etwa wenn Gewässer über die Ufer treten oder starke Niederschläge Wasser durch die Rohre zurückdrücken – sind auch Schäden durch austretendes Leitungswasser mitversichert. Bestimmte Ursachen bleiben jedoch außen vor, etwa Plansch- oder Reinigungswasser sowie Schäden durch fehlerhafte Anschlüsse oder mangelnde Vorsorge bei ungenutzten Fahrzeugen.
Häufige Fragen
Wann liegt ein versicherter Rückstau von Wasser vor?
Ein Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den Ableitungsrohren des Wohnmobils oder Wohnwagens oder damit verbundenen Einrichtungen in dieses eindringt.
Was gilt als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den sonstigen mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen bestimmungswidrig ausgetreten ist. Solche Schäden sind versichert.
Welche Wasserschäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, fehlerhafte Anschlüsse, nicht ausreichendes Absperren oder das Entleeren beziehungsweise Entleerthalten wasserführender Anlagen in nicht benutzten Wohnwagen oder Wohnmobilen.
Gilt dieser Schutz für alle Fahrzeuge?
Die genannten Ereignisse sind ergänzend zur Teilkaskoversicherung nach A.2.1.2 der AKB bei Wohnwagen und Wohnmobilen mitversichert.
In welchem Tarif ist dieser Schutz enthalten?
Die Bedingungen für Rückstau von Wasser und Leitungswasser bei Wohnwagen und Wohnmobilen gelten im Tarif Komfort der Kfz-Versicherung der Allianz.