Die Allianz Kfz-Versicherung im Tarif Komfort erstattet beschädigte oder zerstörte Schutzbekleidung für Zweiräder, Trikes und Quads – von Helm über Jacke und Hose bis zur Airbagweste. Voraussetzung ist ein Kaskoschaden, bei dem die Kleidung getragen wurde. Ersetzt werden Reparaturkosten bis zum Neuwert oder der Neuwert selbst.
Was ist versichert?
Versichert ist Schutzbekleidung, wenn diese mit speziellen Sicherheitskomponenten versehen ist (Protektoren, Verdichtungen, Verdickungen, Beschichtungen). Sicherheitskomponenten schützen den Körper des Fahrers oder Beifahrers bei einem Unfall nachhaltig oder minimieren die Verletzungsgefahr deutlich.
Folgende Schutzbekleidung für Zweiräder, Trikes und Quads ist mitversichert:
- Helm (inkl. Wechselsprechanlage)
- Hose
- Jacke
- Anzug
- Stiefel
- Handschuhe
- Regenbekleidung
- Protektoren
- Airbagweste
Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung der Schutzbekleidung aufgrund eines versicherten Ereignisses in der Kaskoversicherung nach A.2.1.2 bzw. A.2.1.3. Ihrer AKB.
Die Schutzbekleidung muss während des Schadenereignisses am Körper getragen werden. Eine Entschädigung erfolgt nur dann, wenn aufgrund dieses Schadenereignisses auch ein ersatzpflichtiger Fahrzeugschaden vorliegt, für den wir eine Entschädigungsleistung aus der Kaskoversicherung erbringen.
Zusätzlich ist Ihre Schutzbekleidung versichert, wenn sie fest mit dem abgestellten Fahrzeug verbunden ist, sodass ein Entfernen ohne Beschädigung nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie:
Wir leisten nicht, wenn es sich bei der Beschädigung
- um eine zumutbare kleinere optische Beeinträchtigung handelt und
- dadurch die Funktionalität und Sicherheit der Schutzbekleidung nicht beeinträchtigt ist.
Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädigung)?
Bei einer Beschädigung zahlen wir die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des Neuwertes. Wurde die Schutzbekleidung zerstört oder ist eine Reparatur nicht möglich, ersetzen wir den Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Im Schadenfall ist der Anschaffungspreis über das Einreichen der Originalrechnung der zerstörten Schutzbekleidung nachzuweisen.
Was bedeutet das konkret?
Trägt die fahrende oder mitfahrende Person bei einem Kaskoschaden am Zweirad, Trike oder Quad ihre Schutzausrüstung und wird diese dabei beschädigt oder zerstört, springt der Komfort-Tarif ein. Erstattet werden entweder die Reparaturkosten oder der Preis für gleichwertige neue Ausrüstung, sofern zugleich ein ersatzpflichtiger Fahrzeugschaden vorliegt. Ein Kaufbeleg der Ausrüstung ist für die Abwicklung wichtig.
Häufige Fragen
Welche Schutzbekleidung ist mitversichert?
Mitversichert sind Helm (inkl. Wechselsprechanlage), Hose, Jacke, Anzug, Stiefel, Handschuhe, Regenbekleidung, Protektoren und Airbagweste, wenn sie mit speziellen Sicherheitskomponenten versehen sind.
Unter welcher Voraussetzung wird die Schutzbekleidung ersetzt?
Die Schutzbekleidung muss während des Schadenereignisses am Körper getragen werden, und es muss zugleich ein ersatzpflichtiger Fahrzeugschaden vorliegen, für den eine Entschädigung aus der Kaskoversicherung erbracht wird.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Bei Beschädigung werden die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des Neuwertes gezahlt. Ist die Schutzbekleidung zerstört oder eine Reparatur nicht möglich, wird der Neuwert ersetzt.
Was gilt bei kleineren optischen Schäden?
Bei einer zumutbaren kleineren optischen Beeinträchtigung, durch die Funktionalität und Sicherheit der Schutzbekleidung nicht beeinträchtigt sind, wird nicht geleistet.
Wie weise ich den Wert der Schutzbekleidung nach?
Im Schadenfall ist der Anschaffungspreis durch Einreichen der Originalrechnung der zerstörten Schutzbekleidung nachzuweisen.