Die Kfz-Versicherung Premium der Allianz ersetzt im Rahmen der Eigenschadendeckung Sachschäden, die Sie oder ein berechtigter Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen – etwa an weiteren zugelassenen Fahrzeugen, an Ihrem Gebäude wie dem Garagentor oder an sonstigen Sachen. Hier erfahren Sie, was versichert ist, welche Selbstbeteiligung gilt und welche Fälle ausgeschlossen sind.
Ergänzend zur Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1 Ihrer AKB leisten wir zusätzlich bei Eigenschäden. Dies sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen.
Versichert sind Schäden an folgenden Sachen:
- An anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen. Dies gilt auch, wenn sich diese auf dem eigenen Grundstück befinden.
- An Ihnen gehörenden Gebäuden. Beispiel: Sie beschädigen Ihr Garagentor.
- An Ihren sonstigen Sachen. Beispiel: Das von Ihnen angefahrene eigene Fahrrad.
Dies gilt auch für Sachen, die im gemeinsamen Eigentum mit dem berechtigten Fahrer stehen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass Sie auch bei einem Fremdschaden den Schaden ersetzen müssten.
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis. Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 200.000 EUR.
Bitte beachten Sie – nicht versichert sind:
- Eigenschäden, die durch einen Anhänger oder Wohnwagenanhänger verursacht wurden.
- Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden. Beispiel: Nicht versichert ist, wenn Sie Ihr transportiertes Fahrrad beschädigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug versehentlich eigene Dinge beschädigen – etwa ein weiteres auf Sie zugelassenes Auto, Ihr Garagentor oder Ihr Fahrrad –, springt diese zusätzliche Leistung ein, obwohl es sich nicht um einen Fremdschaden handelt. Ein Teil des Schadens tragen Sie über die Selbstbeteiligung selbst, und für die gesamte Deckung gilt eine jährliche Höchstgrenze. Bestimmte Fälle, etwa Schäden durch Anhänger oder an transportierten Gegenständen, sind ausgenommen.
Häufige Fragen
Was sind Eigenschäden im Tarif Premium?
Eigenschäden sind Sachschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer an Ihren eigenen Sachen verursachen. Versichert sind Schäden an anderen auf Sie zugelassenen Kraftfahrzeugen, an Ihnen gehörenden Gebäuden und an Ihren sonstigen Sachen.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Eigenschäden?
Die Selbstbeteiligung für Eigenschäden beträgt 500 EUR je Schadenereignis.
Wie viel wird pro Versicherungsjahr maximal erstattet?
Die maximale Entschädigungsleistung pro Versicherungsjahr beträgt 200.000 EUR.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Eigenschäden, die durch einen Anhänger oder Wohnwagenanhänger verursacht wurden, sowie Sachen, die sich im oder am versicherten Fahrzeug befinden – zum Beispiel ein transportiertes Fahrrad.
Werden Kosten eines Sachverständigen übernommen?
Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt haben.